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DMEA sparks Award

Nachwuchspreis

DMEA sparks Award: Bewirb dich mit deiner visionären Arbeit!

Jedes Jahr werden auf der DMEA die herausragendsten Bachelor- und Masterarbeiten aus den Bereichen Medizininformatik, E-Health, Gesundheits-IT, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie und Healthcare Management sowie verwandten Studiengängen ausgezeichnet.

Eine renommierte Fachjury von Expert:innen aus Wissenschaft und Industrie, wählt aus den eingereichten Arbeiten diejenigen aus, die besonders innovative und praxisorientierte Ansätze zur nachhaltigen Verbesserung der digitalen Gesundheitsversorgung bieten.

Die Autor:innen der 5 besten Bachelor- und Masterarbeiten präsentieren ihre Arbeiten in einem Video vorab und einem Live-Pitch vor Publikum auf der DMEA. Im Anschluss werden die drei Sieger in der jeweiligen Kategorie gekürt. Zusätzlich werden die 10 Video-Kurzpräsentationen veröffentlicht und die Arbeit mit den meisten Publikumsstimmen wird auf der DMEA mit dem Audience Award ausgezeichnet.

Diese Preisgelder warten auf die Gewinner:

Bachelorarbeiten: 1. Preis: 1.500 € – 2. Preis: 1.000 € – 3. Preis: 500 €

Masterarbeiten: 1. Preis: 2.000 € – 2. Preis: 1.000 € – 3. Preis: 500 €

Audience Award: 500 €

Der Weg zum DMEA sparks Award 2025:

  • 1. Einreichung der Abschlussarbeit über das Portal (bis 15. Januar 2025)
    Bachelor- oder Masterarbeit als PDF hochladen, Abstract der Arbeit einfügen, Hinweise zur Abstractgliederung (PDF, 61,6 kB), Kontaktdaten und Porträtfotos aller Autor:innen bereitstellen.
  • 2. Bewertungszeitraum (Januar/Februar 2025)
    Die Fachjury bewertet die eingegangenen Bewerbungen und nominiert die fünf besten Arbeiten jeder Kategorie.
  • 3. Erstellung eines Kurzvideos durch die Finalist:innen (max. 5 min)
    Die Videos werden in die Bewertung einbezogen und nehmen an der Abstimmung für den Audience Award teil.
  • 4. Live-Pitch & Preisverleihung auf der DMEA
    Die 10 Finalist:innen präsentieren ihre Arbeit dem Publikum. Anschließend werden die 3 besten Bachelor- und Masterarbeiten sowie der Audience Award gekürt.

Bewerbungsbedingungen

Kostenfreie Bewerbung für alle Absolvent:innen eines Bachelor- oder Masterstudienganges im Bereich digitale Gesundheitsversorgung.

Es können nur Abschlussarbeiten berücksichtigt, die nach dem 31. Januar 2024 an einer Hochschule eingereicht wurden.

Die Bewerbungen müssen vollständig sein und erfolgen ausschließlich über das Portal.

Sperrvermerke: Die Arbeiten werden ausschließlich der Jury und dem DMEA-Projektverantwortlichen zur Verfügung gestellt, die die Unterlagen vertraulich behandeln. Bitte holen Sie ggf. eine Ausnahmegenehmigung ein und senden Sie an dmea@bvitg.de

Das Bewerbungsportal öffnet am 4. November 2024.

Die Gewinner:innen 2024

(v.l.n.r.) Jennifer Miller, Tobias Archut, Pia Lehmann, Pauline Nöldemann, Simon Koller, Dr. Julian Hugo

Gewinner DMEA Nachwuchspreis 2024

Kategorie: Audience Award

Pia Lehmann

Fragen und Antworten

Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen mit praxisrelevanten Bachelor- und Masterarbeiten, die sich mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens befassen. Dazu gehören unter anderem Studiengänge wie Medizininformatik, E-Health, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie und Healthcare Management.

Die Abschlussarbeit muss nach dem 31. Januar 2024 an einer Hochschule im In- oder Ausland eingereicht worden sein. Die finale Benotung der Arbeit durch die Hochschule ist nicht ausschlaggebend für die Einreichung und kann noch offen sein.

Die Einreichungen erfolgen ausschließlich über das Buchungsportal der bvitg Service GmbH. Nach dem Hochladen der Bewerbung kann diese bis zum finalen Abgabetag bearbeitet werden. Einreichungen per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerbung kann in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Halte bitte folgende Angaben und Unterlagen für die Einreichung bereit:

· Namen und Kontaktdaten aller Autor:innen

· Porträtfotos der Autor:innen

· Titel der Arbeit

· Abstract (PDF, 61,6 kB)

· Bachelor- oder Masterarbeit als PDF

· Angaben zur Praxisrelevanz der Arbeit

Sofern die Arbeit mit einem Sperrvermerk versehen ist, muss bis Bewerbungsschluss eine Einverständniserklärung des Unternehmens/der Institution an die bsg dmea@bvitg.de gesendet werden, welche die Verwendung der Informationen durch die bsg, den bvitg e. V. und die Kooperationspartner zwecks Durchführung des Wettbewerbes erlaubt.

Unvollständige Einreichungen, dazu gehören auch fehlende oder unvollständige Abstracts, werden nicht für die Bewertung zugelassen.

Ja, eine Einreichung ist auch in diesem Fall möglich.

Eine Abschlussarbeit, die bereits früher für den DMEA Nachwuchspreis eingereicht wurde, darf nicht erneut eingereicht werden und wird von der Bewertung ausgeschlossen.