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Antragstellung mit Tücken

Ein Mann spricht auf einer Bühne, hinter ihm sind drei weitere Speaker zu sehen. Rundum sitzt Publikum

Foto: Messe Berlin

Bei vielen Kliniken war die Freude groß, als die Bundesregierung mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erstmals zweckgebunden Geld für die Digitalisierung klinischer Prozesse bereitstellte. Die Umsetzung bringt jedoch Herausforderungen mit sich, uneinheitliche Vergaberegeln und ein Mangel an Fachkräften schüren Unsicherheiten, zeigte das DMEA-Kongress-Panel „Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes“.

Was die Beratung der Kliniken erschwere, sei laut Lars Forchheim vom Bundesverband Krankenhaus-IT, dass sich die Bescheide und damit die Bedingungen, zu denen die Leistungen ausgezahlt werden, je nach Bundesland stark unterscheiden. Auch ob Gelder zurückzuzahlen sind, wenn die Abnahmekriterien nicht bis zum 31. Dezember 2024 erfüllt werden, werde je nach Land unterschiedlich geregelt.

Rechtsanwalt Martin Schumm von der Kanzlei Martini Mogg Vogt PartGmbB berät Kliniken zum KHZG. Der Bescheid, so unterstrich er, sei das einzig bindende Dokument und bei jedem Zuschlag zu prüfen. Er empfahl, Fragen und Antworten an die zuständigen Behörden sauber zu dokumentieren. Das könnte entscheidend sein, falls es zu einem Rückforderungsbescheid komme, zum Beispiel weil die Anforderungen nicht fristgerecht umgesetzt wurden.

Problematisch sei, wenn Bieter ihre Angebote nicht korrekt ausfüllen. Das führe zu einem Zeitverzug. Auch die Aufteilung in Lose, also umsetzbare Arbeitspakete für mittelständische Unternehmen, bringe Herausforderungen für die Kliniken mit sich, da bestimmte Aufträge nicht zusammen vergeben werden dürfen. Darüber hinaus mache es der Fachkräftemangel in der IT den Häusern schwer, passende Dienstleister zu finden.

Die von vielen Klinken gefürchteten Sanktionen, für den Fall, dass sie den Zeitrahmen nicht halten können, versucht die Deutsche Krankenhausgesellschaft abzuwenden. Ihr Vertreter Markus Holzbrecher-Morys würde sich mehr Flexibilität bei der Umsetzung des KHZG wünschen. Eine Fristverschiebung könnten auch den Anbietern von IT-Lösungen mehr Spielraum verschaffen. Er unterstrich, dass in Zeiten hoher Energiepreise die Digitalisierung besonders für kleinere Häuser nur schwer zu stemmen sei. Ihnen fehle die Planungssicherheit für eine Digitalisierungsstrategie und damit die Umsetzung des KHZG.

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