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Kurz und knapp – Vorträge im Solutions Hub

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Informationen im Schnelldurchlauf

Auch in 2024 haben Unternehmen wieder die Möglichkeit, sich nicht nur als Aussteller auf der DMEA zu präsentieren, sondern ihre innovativen Produkte oder Projekte auch auf den zwei Hub-Flächen dem interessierten Fachpublikum näher zu bringen.

Besucher:innen können sich während des - thematisch nach ausgewählten Schwerpunktthemen geclustertem - Solutions Hub innerhalb kurzer Zeit informieren. Die Aufmerksamkeit bei der Zielgruppe wird nicht nur auf der Programmfläche garantiert, denn oftmals ergeben sich direkt im Anschluss an die Session weitere Austauschmöglichkeiten im persönlichen Gespräch.

Die Buchungsfrist für interessierte Aussteller ist am 21. Februar 2024 abgelaufen, es sind keine Buchungen mehr möglich.

Sichern Sie sich Ihren Vortrag im Solutions Hub bis zum 19. Januar 2024 mit 10 % Rabatt!

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Key Facts zum Solutions Hub

  • 11 ausgewählte Schwerpunktthemen
  • kostenfreie Teilnahme für alle Fachbesucher:innen (ohne Anmeldung)
  • max. 4 Vorträge unterschiedlicher Aussteller bilden eine Themensession
  • max. 10 Minuten Vortragszeit pro Aussteller
  • Präsentation auf den Programmflächen _Hub 1 (Halle 1.2) und _Hub 2 (Halle 5.2)

Key Facts zum Solutions Hub

  • 11 ausgewählte Schwerpunktthemen
  • max. 4 Vorträge unterschiedlicher Aussteller bilden eine Themensession
  • max. 10 Minuten Vortragszeit pro Ausstellerkosten
  • kostenpflichtige Buchung von Präsentationsslots nur für registrierte Aussteller der DMEA 2024 möglich
  • << 10 % Frühbucherrrabatt bis zum 19. Januar 2024 >>
    990 EUR (statt 1.100 EUR) pro Buchung/Slot für alle registrierten Aussteller der DMEA 2024
    540 EUR (statt 600 EUR) pro Buchung/Slot für alle als Aussteller der DMEA 2024 registrierte Startups, Verbände oder Hochschulen
  • Buchungsbeginn für alle registrierten Aussteller der DMEA 2024: 9. Januar 2024
    Buchungsschluss: 21. Februar 2024
  • vor Ort: kostenfreie Teilnahme für Fachbesucher:innen

Die Schwerpunktthemen des Solutions Hub 2024

Cloud-Computing spielt bereits in vielen Industriezweigen eine wichtige Rolle, so auch im Gesundheitswesen. Jedoch stehen vor allem Health Clouds vor massiven Hürden bzgl. des Datenschutzes und der Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten, weit verbreiteter Skepsis bei Entscheidern und Anwendern sowie rechtliche Unklarheiten und Grauzonen.

Die Potentiale für die Versorgungsverbesserung sind derweil immens – von der Datenspeicherung und Verarbeitung, der Verfügungstellung von Rechenleistung oder zur Nutzung von kompletten Anwenderprogrammen.

In dieser Session wollen wir aufzeigen, welchen Nutzen die Cloud im Gesundheitswesen für die Versorgungsprozesse bietet sowie auch wie die Absicherung der sensiblen Gesundheitsdaten umgesetzt werden kann.

Von der Patientenanamnese bis zur Verlaufsdokumentation von Krankheiten und Therapien – jeden Tag sammeln wir als Gesundheitswesen eine Vielzahl an Daten. Dadurch eröffnen sich unermessliche Potenziale, die Patientenversorgung zukunftsfähig und sicher zu verbessern.

Voraussetzung für die nachhaltige Verbesserung der Versorgung durch datengestützte Entwicklungen ist die Schaffung von rechtlich sicheren Rahmenbedingungen zur Datennutzung, nicht zuletzt aber auch die Bereitschaft der Patient:innen sensible Daten für Innovationen zur Verfügung zu stellen.

Auf Bundesebene öffnen das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sowie das Digitalgesetz neue Möglichkeiten für die weiterführenden Nutzung von vorliegenden Gesundheitsdaten.

Die Akteure des Gesundheitswesens sehen sich der ständig wachsenden Gefahr von Cyberangriffen ausgesetzt. Dabei steigt nicht nur die Anzahl der Angriffe, sondern auch deren Qualität rapide – zum Teil mit schwerwiegenden Folgen.

Während die Bedeutsamkeit eines adäquat hohen IT-Sicherheitsniveaus offensichtlich erscheint, sind die rechtlichen Anforderungen für viele Akteure teils unklar. Und auch operative Probleme, von der Personalschulung bis zum Verhalten im tatsächlichen Angriffs- und Schadensfall, bleiben eine Herausforderung.

Hier müssen die Akteure Maßnahmen etablieren, um ganzheitliche „IT-Sicherheit“ zu gewährleisten. Dazu suchen wir auf der DMEA nach innovativen Lösungen, welche die Akteure unterstützen und aktuelle Hindernisse adressieren.

Digitale Gesundheits- und Pflege-Anwendungen (DiGA/DiPA) sind wichtige Bausteine zu einer modernen digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie sind Bestandteil der zukünftigen elektronischen Gesundheitsinfrastruktur. Sinn und Zweck der digitalen Anwendungen ist, die medizinische und pflegerische Versorgung zu stabilisieren oder zu verbessern.

Die digitalen Anwendungen werden bereits in verschiedenen Gesundheitsbereichen genutzt. Zu unterscheiden sind die Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von den Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA):

DiGAs sind digitale Medizinprodukte niedriger (und höherer nach dem DigiG) Risikoklassen, die Versicherten bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind wiederum digitale Anwendungen, die Pflegebedürftigen oder der An- und Zugehörigen genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.

Neben dem großen Markt für die Leistungserbringer entsteht zunehmend ein Patientenfokussiertes Angebot. Dieses zielt darauf ab, den Patient:innen Souveränität im Umgang mit ihren Erkrankungen zu vermitteln: Ob der Umgang mit Symptomen, die richtige Einschätzung und Reaktion auf unerwünschten Ausschlägen bei der Überprüfung der eigenen Vitalparameter oder einer aktiveren Einbindung in der Therapie.

Die Ermächtigung der Patient:innen verbessert nicht nur die Versorgung und vereinfacht die Behandlung, sondern schenkt den Betroffenen wieder mehr Lebensqualität.

Software, Tools und andere Anwendungen, die vorher nur dem medizinischen und pflegerischen Personal zur Verfügung standen, werden vermehrt durch den Patienten selbst genutzt und auch die elektronische Patientenakten liegt künftig in den Händen der Patient:inen selbst und wer Lese- und Schreiberechte bekommt, entscheidet nur der/die Patient:in. Umso wichtiger ist es, den Patient:inen über die Potenziale und mögliche Gefahren aufzuklären, sodass nicht nur ein verantwortungsvoller Umgang mit den eigenen Daten möglich wird, sondern auch zu einem besseren Verständnis der eigenen Gesundheit führt.

Eine schnelle und nutzenstiftende Dokumentation, effizientere Versorgungs- und Verwaltungsprozesse oder eine bessere Kommunikation mit dem interdisziplinären Team (z. B. Ärzt:innen, Physio- und Ergotherapeut:innen, Apotheken, etc.) sind nur einige Beispiele, die eine Digitalisierung der Pflege verspricht.

Ziel ist die Entlastung für zu Pflegende, deren Zugehörige, die Pflegekräfte selbst sowie eine Steigerung der Selbstbestimmung und der Teilhabe am sozialen Leben von zu Pflegenden.

Nicht nur die Anbindung der Pflege an die TI ab dem 01.07.2025 für 15.000 ambulante und 15.000 stationäre Pflegeeinrichtungen ist beschlossen, auch die Telepflege, Pflegerobotik, digitale Dokumentations- und Assistenzsysteme oder KI in der Pflege u.a. werden mehr und mehr in die Pflegelandschaft Einzug halten.

All dies macht die Digitalisierung der pflegerischen Versorgung zu einem der dynamischsten und relevantesten Zukunftsfelder. Auf der DMEA möchten wir auch in diesem Jahr die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung in der Pflege aufzeigen und was noch getan werden muss, damit sie gelingen kann.

Um eine Interoperabilität in der Gesundheitsversorgung und Forschung in Deutschland erreichen zu können, bedarf es den Einsatz von internationalen Standards.

Syntaktische Standards (z.B. FHIR) sowie semantische Standards (z.B. SNOMED CT und LOINC) ermöglichen in diversen Bereichen einen strukturierten und somit wiederverwendbaren Datenaustausch.

So können Lösungen, die mit diesen Standards arbeiten, Mehrwerte für die Versorgung, Forschung aber auch für die Verwaltung bieten.

Künstliche Intelligenz (KI), Maschinenlernen und Algorithmen sind im Kontext der Digitalisierung des Gesundheitswesens seit Jahren in aller Munde und spätestens durch die Debatten rund um Chat-GPT auch medial omnipräsent.

Jenseits von Marketingversprechen haben die neuen Verfahren bereits an vielen Stellen Einzug in den Alltag der Medizin gehalten, sei es zur klinischen Entscheidungsunterstützung oder auch im Einsatz durch Patientinnen und Patienten.

Viele gegenwärtige Anwendungsfälle klangen vor einigen Jahren noch nach Science-Fiction – aber die Zukunft ist jetzt, und das Potential Künstlicher Intelligenz kann in allen Versorgungsbereichen kaum überschätzt werden.

Die interoperable Verknüpfung von verschiedenen Systemen der Medizintechnik und der Gesundheits-IT stellt einen Schlüssel zur Verbesserung des Versorgungsalltags dar. So sind Systeme zur automatisierten Datenerhebung und -übertragung, zur IT-gestützten Kapazitäts- und Prozessoptimierung oder telemedizinische Anwendungen im klinischen, wie im ambulanten Bereich nicht mehr wegzudenken.

Auch die Patient:innen tragen durch die eigenständige Erhebung von Gesundheitsdaten einen Beitrag zur Verbesserung der eigenen Versorgung und der Versorgung der Allgemeinheit bei. Daher müssen die Patient:innen bei der Vernetzung mit bedacht werden, um nicht nur die Akzeptanz zu erhöhen, sondern auch die eigene Verantwortung zu verdeutlichen.

Sie sind Softwarehersteller oder IT Dienstleister im Gesundheitswesen - finden sich aber nicht in den genannten Schwerpunktthemen des Solutions Hub 2024 wieder? Dann bieten wir Ihnen im Rahmen dieser allgemein ausgerichteten Session die Möglichkeit, Ihr Produkt und/oder Ihren Service zu präsentieren.

Telemedizinische Methoden finden einen zunehmend breiteren Einsatz in der Patientenversorgung in Deutschland – dies wurde besonders während der Covid-19-Pandemie verdeutlicht. Ein überfülltes Wartezimmer oder ein langer Anfahrtsweg zur Hausarztpraxis könnten der Vergangenheit angehören.

Von Telemedizin ist die Rede, wenn medizinische Leistungen über eine räumliche Entfernung hinweg angeboten werden kann. Behandler:innen und Patient:innen, aber auch Behandler:innen untereinander können mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie digitale Anwendungen, wie Apps, Videodienste oder Telekonsil-Plattformen nutzen, um miteinander in Austausch zu gehen und die jeweilige Behandlung zu verbessern.

Buchungszeitraum für Aussteller

  • Buchungsstart für registrierte Aussteller der DMEA 2024: Dienstag, 9. Januar 2024
  • Ende der Buchungsperiode: Mittwoch, 21. Februar 2024, 23:59 Uhr
  • Aufgrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Präsentationsslots können einzelne Themen bereits vor Ablauf der Buchungsfrist ausgebucht sein. Die Platzierung der einzelnen Vorträge erfolgt nach Ablauf der Buchungsfrist. Bitte beachten Sie auch die gesonderten Teilnahmebedingungen für dieses Beteiligungsformat.

Offene Q&A Sessions zum Solutions Hub

Für alle Interessierten bieten wir mehrere kostenlose, digitale Q&A Session an, in denen Sie alles Wichtige rund um dieses Format erfahren und uns live Ihre Fragen stellen können:

  • Q&A Session: Mittwoch, 17. Januar 2024, 11:00 Uhr (Teilnahme über Zoom)
  • Q&A Session: Donnerstag, 25. Januar 2024, 10:00 Uhr (Teilnahme über Zoom)
  • Q&A Session: Mittwoch, 7. Februar 2024, 10:00 Uhr (Teilnahme über Zoom)

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Auf alles eine Antwort:
Ihr DMEA-Team

Timm-Joel Ruwwe
timm-joel.ruwwe@bvitg.de M: +49 (0) 151 5439 4139