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Kurz und knapp – Vorträge im Solutions Hub

Informationen im Schnelldurchlauf
Auch in 2024 haben Unternehmen wieder die Möglichkeit, sich nicht nur als Aussteller auf der DMEA zu präsentieren, sondern ihre innovativen Produkte oder Projekte auch auf zwei Hub-Flächen dem interessierten Fachpublikum näher zu bringen.
Thematisch geclustert nach ausgewählten Schwerpunktthemen, können sich Besucher:innen der DMEA während des Solutions Hub innerhalb kurzer Zeit informieren. Die Aufmerksamkeit bei der Zielgruppe wird nicht nur auf der Programmfläche garantiert, denn sicherlich ergeben sich direkt im Anschluss weitere Austauschmöglichkeiten im persönlichen Gespräch.
Key Facts zum Solutions Hub
- Ausgewählte Schwerpunktthemen
- max. 4 Vorträge unterschiedlicher Unternehmen/Institutionen bilden eine Themensession
- max. 10 Minuten Vortragszeit pro Unternehmen/Institution
- kostenpflichtige Buchung von Präsentationsslots nur für Aussteller möglich
- Buchungstart für Aussteller: Anfang Januar 2024
- vor Ort: kostenfreie Teilnahme für Fachbesucher:innen
Buchungszeitraum für Aussteller
- Buchungsstart für Gold-, Silber- und Bronzepartner der DMEA 2024: 9. Januar 2024
- Allgemeiner Buchungsstart für alle Aussteller der DMEA 2024: 22. Januar 2024
- Die allgemeine Buchungsfrist endet am 21. Februar 2024, 23:59 Uhr.
- Aufgrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Präsentationsslots können einzelne Themen bereits vor Ablauf der Buchungsfrist ausgebucht sein.
Die Schwerpunktthemen des _Solutions Hub 2024
Cloud-Computing spielt bereits in vielen Industriezweigen eine wichtige Rolle, so auch im Gesundheitswesen. Jedoch stehen vor allem Health Clouds vor massiven Hürden bzgl. des Datenschutzes und der Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten, weit verbreiteter Skepsis bei Entscheidern und Anwendern sowie rechtliche Unklarheiten und Grauzonen.
Die Potentiale für die Versorgungsverbesserung sind derweil immens – von der Datenspeicherung und Verarbeitung, der Verfügungstellung von Rechenleistung oder zur Nutzung von kompletten Anwenderprogrammen.
Wir wollen aufzeigen, welche Mehrwerte Cloud bereits in der Versorgung bieten kann, und wie die bestehenden Hürden sinnvoll reduziert werden können.
Von der Patientenanamnese bis zur Verlaufsdokumentation von Krankheiten und Therapien – jeden Tag sammeln wir als Gesundheitswesen eine Vielzahl an Daten. Dadurch eröffnen sich unermessliche Potenziale, die Patientenversorgung zukunftsfähig und sicher zu verbessern.
Voraussetzung für die nachhaltige Verbesserung der Versorgung durch datengestützte Entwicklungen ist die Schaffung von rechtlich sicheren Rahmenbedingungen zur Datennutzung, nicht zuletzt aber auch die Bereitschaft der PatientInnen sensible Daten für Innovationen zur Verfügung zu stellen.
Auf europäischer Ebene öffnet der Vorschlag zum European Health Data Space neue Möglichkeiten die Rahmenbedingungen zukunftsfähig zu gestalten – auch für die nationale Ebene und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz.
Die Akteure des Gesundheitswesens sehen sich der ständig wachsenden Gefahr von Cyberangriffen ausgesetzt. Dabei steigt nicht nur die Anzahl der Angriffe, sondern auch deren Qualität rapide – zum Teil mit schwerwiegenden Folgen.
Während die Bedeutsamkeit eines adäquat hohen IT-Sicherheitsniveaus offensichtlich erscheint, sind die rechtlichen Anforderungen für viele Akteure teils unklar. Und auch operative Probleme, von der Personalschulung bis zum Verhalten im tatsächlichen Angriffs- und Schadensfall, bleiben eine Herausforderung.
Hier müssen die Akteure Maßnahmen etablieren, um ganzheitliche „IT-Sicherheit“ zu gewährleisten. Dazu suchen wir nach innovativen Lösungen, welche die Akteure unterstützen und aktuelle Hindernisse adressieren.
Neben dem großen Markt für die Leistungserbringer entsteht zunehmend ein Patientenfokussiertes Angebot. Der Umgang mit Symptomen, die richtige Einschätzung und Reaktion auf die eigenen Vitalparameter oder einer aktiveren Einbindung in der Therapie, sind Ziele des Empowerments, um die Souveränität des Patienten im Umgang mit den eigenen Erkrankungen zu erhöhen.
Die Ermächtigung des Patienten verbessert somit nicht nur die eigene Versorgung und vereinfacht die Behandlung, sondern schenkt dem Betroffenen auch wieder mehr Lebensqualität.
Die Digitalisierung in der Pflege verspricht hohe Potenziale. Eine schnelle und nutzenstiftende Dokumentation, effizientere Versorgungs- und Verwaltungsprozesse oder eine bessere Kommunikation mit dem interdisziplinären Team (z. B. ÄrztInnen, Physio- und ErgotherapeutInnen, Apotheken, etc.) sind nur einige Beispiele.
Auch die Entlastung für pflegende Angehörige und die Möglichkeiten zur Teilhabe von zu Pflegenden, können durch die Digitalisierung deutlich verbessert werden. Dies macht die Digitalisierung der pflegerischen Versorgung zu einem der dynamischsten und relevantesten Zukunftsfelder.
Ab dem 01.01.2025 müssen zudem alle ca. 30.000 (amb. und stat.) Einrichtungen in Deutschland an die TI angeschlossen sein. Seit 2022 werden mit den Modelvorhaben 125 SGB XI und 125a SGB XI Projekte für eine TI-Anbindung der Pflege wissenschaftlich begleitet und müssen bis 2024 abgeschlossen sein. Die DMEA möchte in diesem Jahr die Chancen und Herausforderungen der TI in der Pflege aufzeigen und was noch getan werden muss, damit sie gelingen kann.
Auch in der digitalen Gesundheitsversorgung sind rechtliche Rahmenbedingungen, Leitlinien, und Vorgaben nicht weg zu denken.
Um die Qualität und die Versorgung in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu verbessern, müssen auch neue digitale Lösungen evidenzbasiert reglementiert werden. Dabei sollen sie, natürlich keine starren Vorgaben sein, sondern Handlungskorridore aufzeigen, die eine strukturierte Verbesserung in der stationären und ambulanten Versorgung ermöglichen.
Hierzu braucht es innovative Lösungsansätze, um notwendige Prozesse, Vorgaben und Leitlinien umzusetzen.
Die interoperable Verknüpfung von verschiedenen Systemen der Medizintechnik und Gesundheits-IT stellt einen Schlüssel zur Verbesserung des Versorgungsalltags dar.
So sind Systeme zur automatisierten Datenerhebung und -übertragung, zur IT-gestützten Kapazitäts- und Prozessoptimierung oder telemedizinische Anwendungen im klinischen, wie im ambulanten Bereich nicht mehr wegzudenken.
Auch der Patient/ die Patientin trägt durch die eigenständige Erhebung von Gesundheitsdaten einen Beitrag zur Verbesserung der eigenen Versorgung und der Versorgung der Allgemeinheit bei. Daher muss die Patientin / der Patient bei der Vernetzung mit bedacht werden um nicht nur die Akzeptanz zu erhöhen, sondern auch die eigene Verantwortung zu verdeutlichen.
Um eine Interoperabilität in der Gesundheitsversorgung und Forschung in Deutschland erreichen zu können bedarf es den Einsatz von internationalen Standards.
Syntaktische Standards (z.B. FHIR) sowie semantische Standards (z.B. SNOMED CT und LOINC) ermögliche in diversen Bereichen einen strukturierten und somit wiederverwendbaren Datenaustausch.
So können Lösungen, die mit diesen Standards arbeiten, Mehrwerte für die Versorgung, Forschung aber auch für die Verwaltung bieten.
Von Telemedizin ist die Rede, wenn medizinische Leistungen über eine räumliche Entfernung hinweg angeboten werden kann.
Ein überfülltes Wartezimmer oder ein langer Anfahrtsweg zur Hausarztpraxis könnten somit bald der Vergangenheit angehören. Telemedizinische Methoden finden einen zunehmend breiteren Einsatz in der Patientenversorgung in Deutschland – dies wird besonders durch die Covid-19 Pandemie verdeutlicht.
Ärzt:innen und Patient:innen, aber auch Behandler:innen untereinander können mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie digitale Anwendungen, wie Apps, Videodienste oder Telekonsilplattformen nutzen, um miteinander in Kontakt zu treten und sich über die jeweilige Behandlung auszutauschen.
Mit der Telematikinfrastruktur werden verschiedene digitale Anwendungen zum Tragen kommen, die medizinische Prozesse verschlanken, die Kommunikation im Medizinwesen verbessern und zeitliche und personelle Ressourcen schonen sollen.
TI Anwendungen wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept, der Telematikinfrastruktur-Messenger (TI-Messenger), die Kommunikation im Medizinwesen (KIM), das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) oder das Notfalldaten- Management (NFDM) sollen künftig dazu beitragen die Versorgung der Versicherten in Deutschland zu verbessern.
Neben den verpflichtenden TI-Anwendungen (wie z. B. das VSDM) sollen auch freiwillige TI-Anwendungen, die erst durch Zustimmung oder Ablehnung durch den Versicherten erfolgen, in der Versorgung genutzt werden. Die Hoheit und die Verantwortung über die eigenen Daten sollen aber letztendlich immer beim Patienten bleiben.
Wesentlich für die Wahrnehmung von digitalen Gesundheitslösungen ist die Akzeptanz bei Anwendern und Nutzern. Verbreitete Skepsis und regulatorische Unklarheit stehen jedoch dem Zugang der Anwendungen in die Regelversorgung oft im Weg.
Neben den verpflichtenden Zertifizierungsmöglichkeiten bieten freiwillige Optionen hier das Potenzial, valide und zuverlässig eine Indikation über Sicherheit und Funktionabilität einer Anwendung, einer Technologie oder eines Prozesses abzugeben und damit entsprechende Skepsis zu reduzieren. Zum anderen können sie im Wettbewerb verschiedener Anbieter ein alleinstellungsmerkmal darstellen.
Im Fokus dieses Solution Hubs soll der Umgang führender Akteure des Gesundheitswesens mit den diversen freiwilligen und verpflichtenden Zertifizierungsmöglichkeiten sein, sowie die Mehrwerte, die jenen Akteuren durch die Wahrnehmung entsprechender Zertifikate entstehen können.
Offene Q&A Session zum Solutions Hub
Für alle Interessierten bieten wir mehrere kostenlose, digitale Q&A Session an, in denen Sie alles Wichtige rund um dieses Format erfahren und uns live Ihre Fragen stellen können:
- Q&A Session: Mittwoch, 17. Januar 2024, 11:00 Uhr (Teilnahme über Zoom)
- Q&A Session: Donnerstag, 25. Januar 2024, 11:00 Uhr (Teilnahme über Zoom)
- Q&A Session: Dienstag, 13. Februar 2024, 11:00 Uhr (Teilnahme über Zoom)
