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Teilnahmebedingungen für Nachwuchspreis

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Teilnahmebedingungen Nachwuchspreis

Der DMEA-Nachwuchspreis wird an Absolventen:innen für besonders gelungene, praxisrelevante Bachelor- und Masterarbeiten vergeben, deren Arbeiten Themen der Digitalisierung des Gesundheitswesens behandeln. Dies betrifft z.B. Studiengänge wie Medizininformatik, E-Health, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie, Healthcare Management und weiteren Studiengängen. Gefördert und verliehen wird der DMEA-Nachwuchspreis durch den Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., seine Tochtergesellschaft die bvitg Service GmbH, in Kooperation mit den Verbänden GMDS e.V. KH-IT e.V. und BVMI e.V.. Veranstalter des Wettbewerbs ist die bvitg Service GmbH, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin (im Folgenden „bsg“).

Absolvent:innen die sich für den DMEA-Nachwuchspreis bewerben wollen, müssen sich hierfür bei der DMEA-Registrierungsplattform (im Folgenden: „Plattform“) registrieren und Ihre Bewerbung über die Plattform einreichen. Mit der Registrierung auf der Plattform stimmen Bewerber:innen diesen Teilnahmebedingungen zu.

1. Zielsetzung

Ziel des DMEA-Nachwuchspreises ist es, die Bewerber:innen für praxisorientierte, anwendbare Arbeiten und Ergebnisse zu belohnen und ihre Einreichungen als gute, nachahmenswerte Beispiele öffentlich zu präsentieren. Denn die wissenschaftlichen Grundlagen sind ein wichtiger Faktor, wenn es darum geht, innovative Lösungen in die Industrie und die Wirtschaft zu finden.

2. Termine

2.1. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 21. Februar 2023, 23:59 Uhr. Die Finalist:innen werden bis zum 24. März 2023 informiert und müssen bis zum 06. April 2023 ein 5-minütiges Video zur Verfügung stellen.

2.2. Die Verleihung des DMEA-Nachwuchspreises erfolgt im Rahmen der DMEA – Connecting Digital Health, vom 25. - 27. April 2023 in Berlin.

3. Teilnahme, Registrierung auf der Plattform

3.1. Bewerben dürfen sich Studierende, die Ihre Abschlussarbeit nach dem 22. Februar 2022 an einer Hochschule (In-/Ausland) eingereicht und ein für die digitale Gesundheitsbranche relevantes Thema bearbeitet haben. Ausgenommen sind Beschäftigte des bvitg e.V. und der bsg.

3.2. Sofern zwei Bewerber:innen eine Abschlussarbeit gemeinsam verfasst haben, ist eine gemeinsame Bewerbung möglich – Preisgelder werden ggf. gleichmäßig aufgeteilt.

3.3. Es ist untersagt, eine Abschlussarbeit, mit der sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt für einen DMEA-Nachwuchspreis beworben wurde, erneut einzureichen.

3.4 Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und freiwillig.

3.5 Die Angabe, der auf der Plattform mit einem Sternchen gekennzeichneten Daten, ist verpflichtend, da sie benötigt werden, um über die Bewerbung zu entscheiden und um den Wettbewerb sowie die DMEA durchzuführen.

3.6 Alle Bewerbungen werden auf der Plattform gespeichert, auch wenn sie abgelehnt werden. Die bsg nutzt diese Daten für die Planung zukünftiger DMEA-Veranstaltungen etwa, um Bewerber:innen gegebenenfalls für Vorträge auf künftigen Veranstaltungen zu gewinnen oder um festzustellen, ob Bewerber:innen sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den DMEA-Nachwuchspreis beworben hatten. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie die Löschung der von Ihnen eingereichten Bewerbungen oder Ihres gesamten Plattform-Nutzerkontos verlangen, indem Sie eine E-Mail an dmea@bvitg.de. Dies hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Nutzungsrechte hinsichtlich bereits prämierter Bewerbungen, die unwiderruflich erfolgt (vgl. Ziffer 12 dieser Teilnahmebedingungen).

4. Inhaltliche Anforderungen an die Beiträge

4.1 Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeiten), die für den DMEA-Nachwuchspreis eingereicht werden, sollten sich mit einem Themenaspekt der Digitalisierung im Gesundheitswesen beschäftigen. Dazu gehören beispielsweise: Logistik im Krankenhaus, Apps zur Verbesserung der Versorgung, oder die Optimierung der Diagnose mithilfe von digitalen Hilfsmitteln. Dabei ist der Studiengang, in dem die Arbeit verfasst wurde, zweitrangig.

4.2 Thema der Abschlussarbeit sollte in einem Abstract zusammengefasst werden. Dabei sollten folgende Aspekte behandelt werden:

  • Welche Fragestellung der Arbeit zugrunde liegt, was die Zielsetzung der Arbeit ist und worin der Praxisbezug besteht.
  • Mit welchen Methoden/welcher Methodik und mit welchen Materialien die Ergebnisse der Arbeit erreicht wurden.
  • Welche Ergebnisse erzielt wurden und welche Chancen und Risiken sich daraus ergeben.
  • Sind ihre Ergebnisse bereits im praktischen Einsatz bzw. welche weiteren Aktivitäten wären zur Umsetzung Ihrer Ergebnisse in die Praxis erforderlich? Geben Sie eine Einschätzung, was die Arbeit, die Herangehensweise oder das erzielte Ergebnis auszeichnet bzw. überraschend macht.

5. Formale Anforderungen an die Beiträge

5.1 Abstract (vgl. Ziffer 4.2) und die vollständige Abschlussarbeit sind im PDF-Format über die Registrierungsplattform einzureichen. Darüber hinaus werden folgende Angaben für die Bewerbung benötigt:

  • Namen und Kontaktdaten aller Autor:innen
  • Porträtfotos der Autor:innen
  • Titel der Arbeit
  • Abstract (650 bis 1.200 Wörter)
  • Bezug zur Praxisrelevanz
  • Sofern die Arbeit mit einem Sperrvermerk versehen ist, so muss bis Bewerbungsschluss eine Einverständniserklärung des Unternehmens/der Institution an die bsg (dmea@bvitg.de) geschickt werden, welche die Verwendung der Informationen durch die bsg, den bvitg e. V. und die Kooperationspartner zwecks Durchführung des Wettbewerbes erlaubt.

5.2 Alle Einreichungen sind ausschließlich über die Registrierungsplattform an die bsg zu richten. Nachdem die Bewerbung hochgeladen wurde, kann diese noch bis zum finalen Abgabetag bearbeitet werden.

6. Ermittlung der Gewinner:innen

6.1. Anhand der Abstracts und der Abschlussarbeiten wählt eine Fachjury (vgl. Ziffer 7) jeweils fünf Finalisten:innen für die beiden Kategorien „Bachelorarbeiten“ und „Masterarbeiten“ aus. Die Abschlussarbeiten werden nach folgenden Kriterien und mit folgender Gewichtung bewertet:

  • Praxisrelevanz / Nutzen für Anwender: 40%
  • Methodik: 15%
  • Struktur, Aufbau, Präsentation der Arbeit: 15%
  • Originalität / Innovation: 15%
  • Qualität des wissenschaftlichen / technischen Inhalts: 15%

6.2. Die Finalisten:innen müssen dann eine kurze Präsentation (max. 5 Minuten) als Video per E-Mail an dmea@bvitg.de senden. Die Videos der Finalist:innen sollen die Ergebnisse der Arbeit verständlich und unterhaltsam darstellen. Die Videos dienen der Fachjury als zusätzliche Grundlage für die Auswahl die Preisträger:innen und sind alleinige Grundlage für die Auswahl der Publikumspreise, über die unter allen teilnehmenden DMEA-Besuchern per Wahl entschieden wird.

6.3 Unzulässig sind Darstellungen, die gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen, d.h. insbesondere jugendgefährdende, pornografische, rassistische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder beleidigende Inhalte. Ebenso können Beiträge abgelehnt werden, die dem vorgegebenen Thema nicht entsprechen oder möglicherweise das Image der bsg, dem bvitg e.V. oder der DMEA schädigen. Die bsg behält sich in diesem Fall das Recht vor, die eingesandten Videos ohne Angabe von Gründen aus dem Wettbewerb auszuschließen, ohne dass der Einsendende mit einem neuen Beitrag nochmals am Wettbewerb teilnehmen kann. Eine Benachrichtigung über den Ausschluss findet nicht statt.

7. Fachjury

7.1 Die Bewertung der Beiträge erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretern der Kooperationspartnern der DMEA zusammensetzt. Je ein/e Vertreter:in wird vom BVMI e. V., vom KH-IT e.V. und dem GMDS e.V. gestellt, sowie jeweils eine vom bvitg e. V. und dem bvitg generation next, dem Netzwerks für junge Fach- und Führungskräfte der bvitg-Mitgliedsunternehmen.

7.2 Die unabhängigen und endgültigen Entscheidungen der Fachjury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Prämierung

8.1 Für die Teilnahme am Wettbewerb erhalten die Bewerber:innen weder eine Vergütung noch einen Aufwendungsersatz. Allen Bewerber:innen wird jedoch ein 3-Tage-Ticket für die DMEA 2023 zur Verfügung gestellt. Finalist:innen können eine Reisekostenrückerstattung beantragen, sofern der Arbeitgeber oder die Hochschule die Reisekosten nicht übernimmt (vgl. Ziffer 9).

8.2 Aus den je 5 Finalist:innen werden die Preisträger:Innen ausgewählt, die folgende Preisgelder erhalten:

Bachelorarbeiten:
1. Preis: 1.500 € - 2. Preis: 1.000 € - 3. Preis: 500 €

Masterarbeiten:
1. Preis: 2.000 € - 2. Preis: 1.000 € - 3. Preis: 500 €

Audience Award: 500 €

8.3 Die erwendung des Geldes ist nicht zweckgebunden. Die Preisgelder werden innerhalb von 8 Wochen nach der Veranstaltung an die Preisträger:innen überwiesen. Zu diesem Zweck werden die Preisträger:innen vom Veranstalter kontaktiert und um Übermittlung ihrer Kontonummer gebeten.

9. Reisekostenrückerstattung für Finalist:innen

9.1. Die Messe Berlin GmbH erstattet den Finalist:innen des DMEA-Nachwuchspreises die Reisekosten (An-/Abreise und eine Übernachtung) für die Teilnahme an der Preisverleihung bis zu einem Betrag von 150,00 €.

9.2. Hinzu ist im Nachgang an die DMEA eine ordentliche Rechnung mit den Belegen auf postalischem Weg an die Messe Berlin GmbH zu stellen:

Messe Berlin GmbH
Abt. FI 1
Messedamm 22
14055 Berlin
Betreff: Reisekostenabrechnung DMEA 2023

9.3 Alternativ kann die Rechnung mit digitalen auch per Mail unter Angabe der Bestellnummer (4600027622) an folgende Emailadresse geschickt werden: debitoren@messe-berlin.de.

9.4 Hinweis: Auf der Rechnung muss vermerkt werden, ob der/die Antragssteller:in umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Bei Umsatzsteuerpflicht ist zusätzlich eine Umsatzsteuernummer anzugeben.

9.5 Nach Abschluss der Veranstaltung, aber spätestens 8 Wochen nach der DMEA, sind die Reisekosten der Messe Berlin GmbH unter Beifügung der Belege in Rechnung zu stellen.

9.6 Die Rechnung wird innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang von der Messe Berlin GmbH geprüft. Den ausgewiesenen Betrag erhalten die Antragsteller:innen anschließend zeitnah auf das von ihnen angegebene Konto.

10. Publikation von Wettbewerbsergebnissen, Namen, Titel, Abstract und Auszügen der Abschlussarbeit, Videos und Fotos

10.1. Über den DMEA-Nachwuchspreis und seine Ergebnisse wird in Medien der DMEA, des bvitg e. V. sowie der bsg, der Internetseite der DMEA und ggf. initiiert durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DMEA auch in weiteren Medien berichtet.

10.2. Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH sind zur Nutzung von vollständigen Namen, Titel und Abstract der Abschlussarbeit und/oder Auszügen aus dieser Arbeit sowie Fotos der Finalist:innen in Veranstaltungsbezogenen Print- und Digitalprodukten (z. B. Programmwebseiten, Highlight-Flyer, Social Media Posts) berechtigt.

10.3 Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmBH sind dazu berechtigt, das von den Finalist:innen erstellte Video (vgl. Ziffer 6.2) auf dem Youtube-Kanal der DMEA, der DMEA-Webseite sowie einem Online-Portal der Messe Berlin GmbH zu veröffentlichen.

11. Bild und Tonaufnahmen

Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH werden Veranstaltungen und die Preisverleihung zu Zwecken der DMEA-Programmdokumentation ganz oder teilweise in Film, Bild und Ton mitschneiden, archivieren und in folgender Weise verwenden:

  • Übertragung als Livestream sowie öffentliche Bereitstellung zum Download auf einer Online-Plattform der Messe Berlin GmbH sowie auf der DMEA-Homepage.
  • Verwendung für öffentliche Kommunikationsmaßnahmen der Messe Berlin GmbH, der bsg oder des bvitg e.V. im Zusammenhang mit der DMEA (z.B. Website, Social Media, Printmedien).
  • Zur redaktionellen Berichterstattung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in eigenen und dritten Print- und Digitalmedien.
  • Weitergabe an Pressevertreter zum Zwecke der Berichterstattung über die DMEA.

12. Nutzungsrechte

12.1. Bewerber:innen räumen der bsg alle zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zu der unter Ziffer 10 dargestellten Nutzung von vollständigen Namen, Titel und Abstract der Abschlussarbeit und/oder Auszügen aus dieser Arbeit, Fotos und selbst erstellten Videos der Finalist:innen sowie zu der unter Ziffer 11 dargestellte Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen.

12.2. Die Rechteinräumung erfolgt unwiderruflich, zeitlich und örtlich unbegrenzt sowie übertragbar und umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung.

12.3 Die bsg wird bei der Nutzung die Persönlichkeitsrechte der Bewerber:innen achten.

13. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

Liegt ein wichtiger Grund vor, behält sich die bsg vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Bewerber:innen gegenüber der bsg bei Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung des Wettbewerbs.

14. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Teilnahmebedingungen

Einzelne Personen bzw. deren Beitrag können im Übrigen von der Teilnahme ausgeschlossen werden, insbesondere wenn ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder versuchte Manipulation vorliegt. In diesem Fall behält sich die bsg rechtliche Schritte vor, insbesondere, wenn Dritte wegen Rechtsverletzung Ansprüche bei der bsg anmelden. Preisgelder können bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Bewerber:innen gegenüber der bsg bei einem Ausschluss.

15. Haftung

15.1 Bewerber:innen sind dafür verantwortlich, dass ihre Einreichungen keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verletzen.

15.2 Soltle eine Einreichung die Rechte Dritter verletzen, stellen die jeweiligen Bewerber:innen die bsg, den bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer von den jeweiligen Bewerber:innen zu vertretenden Verletzung von Urheberrechten oder anderen Drittrechten beruhen, frei.

15.3 Die bsg haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie immer bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz

15.4 Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet die bsg nur für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei einer Kardinalpflicht handelt es sich um eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen darf. Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der bsg beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.

16. Sonstiges

Sollten einzelne Bestandteile dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am ehesten entspricht.

17. Hinweise zum Datenschutz (Art. 13 DSGVO)

Bitte beachten Sie die separat vorliegenden Datenschutzhinweise.

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

18.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart.

18.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

19. Schlussbestimmung

18.1 Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

18.2 Änderungen dieser Teilnahmebedingungen (inklusiver dieser Schriftformklausel) bedürfen der Schriftform.

Stand: November 2022

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Julia Grille
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