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Teilnahmebedingungen der bvitg Service GmbH für den DMEA Nachwuchspreis

Partner

Der DMEA Nachwuchspreis wird an Absolventen:innen für besonders gelungene, praxisrelevante Bachelor- und Masterarbeiten vergeben, deren Arbeiten Themen der Digitalisierung des Gesundheitswesens behandeln. Dies betrifft z.B. Studiengänge wie Medizininformatik, E-Health, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie, Healthcare Management und weiteren Studiengängen.

Gefördert und verliehen wird der DMEA Nachwuchspreis durch den Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., seiner Tochtergesellschaft bvitg Service GmbH sowie in Kooperation mit den Verbänden GMDS e. V., KH-IT e. V. und BVMI e. V. Veranstalter des Wettbewerbs ist die bvitg Service GmbH, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin (im Folgenden „bsg“).

Absolvent:innen, die sich für den DMEA Nachwuchspreis bewerben wollen, müssen sich hierfür auf dem DMEA-Buchungsportal (im Folgenden „Portal“) bei der bsg registrieren und Ihre Bewerbung über das Portal einreichen. Mit der Registrierung auf dem Portal stimmen Bewerber:innen diesen Teilnahmebedingungen zu.

1. Zielsetzung

Ziel des DMEA Nachwuchspreises ist es, die Bewerber:innen für praxisorientierte, anwendbare Arbeiten und Ergebnisse zu belohnen und ihre Einreichungen als gute, nachahmenswerte Beispiele in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Denn die wissenschaftlichen Grundlagen sind ein wichtiger Faktor, wenn es darum geht, innovative Lösungen in die Industrie und die Wirtschaft zu bringen.

2. Termine

2.1. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. Januar 2024, 23:59 Uhr. Die Finalist:innen werden bis zum 1. März 2024 informiert und müssen bis zum 15. März 2024 ein 5-minütiges Video zur Verfügung stellen.

2.2. Die Verleihung des DMEA Nachwuchspreises erfolgt im Rahmen der DMEA – Connecting Digital Health, vom 9. - 11. April 2024 in Berlin.

3. Teilnahmevoraussetzungen und Registrierung auf dem Portal

3.1. Bewerben dürfen sich Studierende, die ihre Abschlussarbeit nach dem 15. Februar 2023 an einer Hochschule (In- oder Ausland) eingereicht und ein für die digitale Gesundheitsbranche relevantes Thema bearbeitet haben. Ausgenommen sind Beschäftigte des bvitg e. V. und der bsg.

3.2. Sofern zwei Bewerber:innen eine Abschlussarbeit gemeinsam verfasst haben, ist eine gemeinsame Bewerbung möglich – Preisgelder werden ggf. gleichmäßig aufgeteilt.

3.3. Es ist untersagt, eine Abschlussarbeit, mit der sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den DMEA Nachwuchspreis beworben wurde, erneut einzureichen.

3.4. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und freiwillig.

3.5. Die Angabe, der auf dem Portal mit einem Sternchen gekennzeichneten Daten ist verpflichtend, da sie benötigt werden, um über die Bewerbung zu entscheiden, und um den Wettbewerb sowie die DMEA durchzuführen.

3.6. Alle Bewerbungen werden auf dem Portal gespeichert, auch wenn sie abgelehnt werden. Die bsg nutzt diese Daten für die Planung zukünftiger DMEA-Veranstaltungen etwa, um Bewerber:innen gegebenenfalls für Vorträge auf künftigen Veranstaltungen zu gewinnen oder um festzustellen, ob Bewerber:innen sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den DMEA Nachwuchspreis beworben haben.
Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie die Löschung der von Ihnen eingereichten Bewerbungen oder Ihres gesamten Portal-Nutzerkontos verlangen, indem Sie eine entsprechende E-Mail an dmea@bvitg.de senden. Dies hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Nutzungsrechte hinsichtlich bereits prämierter Bewerbungen, die unwiderruflich erfolgt (vgl. Ziffer 12 dieser Teilnahmebedingungen).

4. Inhaltliche Anforderungen an die Beiträge

4.1. Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeiten), die für den DMEA Nachwuchspreis eingereicht werden, sollten sich mit einem Themenaspekt der Digitalisierung im Gesundheitswesen beschäftigen. Dazu gehören beispielsweise: Logistik im Krankenhaus, Apps zur Verbesserung der Versorgung, oder die Optimierung der Diagnose mithilfe von digitalen Hilfsmitteln. Dabei ist der Studiengang, in dem die Arbeit verfasst wurde, zweitrangig.

4.2. Das Thema der Abschlussarbeit ist in einem Abstract zusammenzufassen. Dabei sollten folgende Aspekte behandelt werden:

  • Welche Fragestellung der Arbeit zugrunde liegt, was die Zielsetzung der Arbeit ist und worin der Praxisbezug besteht.
  • Mit welchen Methoden/welcher Methodik und mit welchen Materialien die Ergebnisse der Arbeit erreicht wurden.
  • Welche Ergebnisse erzielt wurden und welche Chancen und Risiken sich daraus ergeben.
  • Sind die Ergebnisse bereits im praktischen Einsatz bzw. welche weiteren Aktivitäten wären zur Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis erforderlich?
  • Geben Sie eine Einschätzung, was Ihre Arbeit, die Herangehensweise oder das erzielte Ergebnis auszeichnet bzw. überraschend macht.

5. Formale Anforderungen an die Beiträge

5.1. Abstract (vgl. Ziffer 4.2) und die vollständige Abschlussarbeit sind im PDF-Format über das Portal einzureichen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Ausformulierung die Vorgaben bzw. wichtigen Hinweise zur Abstract-Erstellung. Darüber hinaus werden folgende Angaben für die Bewerbung benötigt:

  • Namen und Kontaktdaten aller Autor:innen
  • Porträtfotos der Autor:innen
  • Titel der Arbeit
  • Abstract (650 bis 1.200 Wörter)
  • Bezug zur Praxisrelevanz

Sofern die Arbeit mit einem Sperrvermerk versehen ist, muss bis Bewerbungsschluss eine Einverständniserklärung des Unternehmens/der Institution an die bsg (dmea@bvitg.de) geschickt werden, welche die Verwendung der Informationen durch die bsg, den bvitg e. V. und die Kooperationspartner zwecks Durchführung des Wettbewerbes erlaubt.

5.2. Alle Einreichungen sind ausschließlich über das Portal an die bsg zu richten. Nachdem die Bewerbung hochgeladen wurde, kann diese noch bis Bewerbungsschluss bearbeitet werden.

6. Ermittlung der Gewinner:innen

6.1. Anhand der Abstracts und der Abschlussarbeiten wählt eine Fachjury (vgl. Ziffer 7) jeweils fünf Finalist:innen für die beiden Kategorien „Bachelorarbeiten“ und „Masterarbeiten“ aus. Die Abschlussarbeiten werden nach folgenden Kriterien und mit folgender Gewichtung bewertet:

  • Praxisrelevanz / Nutzen für Anwender: 40%
  • Methodik: 15%
  • Struktur, Aufbau, Präsentation der Arbeit: 15%
  • Originalität / Innovation: 15%
  • Qualität des wissenschaftlichen / technischen Inhalts: 15%

6.2. Alle Finalist:innen müssen nach ihrer Nominierung eine kurze Präsentation (max. 5 Minuten) als Video per E-Mail an dmea@bvitg.de senden. Die Videos der Finalist:innen sollen die Ergebnisse der Arbeit verständlich und unterhaltsam darstellen. Zusätzlich dienen sie der Fachjury als Grundlage für die Auswahl der Preisträger:innen und sind alleinige Grundlage für die Auswahl des Publikumspreises, über den unter allen teilnehmenden DMEA-Besuchern per Online-Votum entschieden wird.

6.3. Unzulässig sind Darstellungen, die gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen, d.h. insbesondere jugendgefährdende, pornografische, rassistische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder beleidigende Inhalte. Ebenso können Beiträge abgelehnt werden, die dem vorgegebenen Thema nicht entsprechen oder möglicherweise das Image der bsg, dem bvitg e.V. oder der DMEA schädigen. Die bsg behält sich in diesem Fall das Recht vor, den gesamten Beitrag aus dem aktuellen Wettbewerb auszuschließen. Eine Benachrichtigung über den Ausschluss erfolgt gesondert.

7. Fachjury

7.1. Die Bewertung der Beiträge erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertreter:nnen des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e. V. und den Kooperationspartnern der DMEA zusammensetzt. Je ein/e Vertreter:in wird vom BVMI e. V., vom KH-IT e. V. und dem GMDS e. V. gestellt, sowie jeweils ein/e Vertreter:in vom bvitg e. V. und der bvitg generation next, dem Netzwerk für junge Fach- und Führungskräfte der bvitg-Mitgliedsunternehmen.

7.2. Die unabhängigen und endgültigen Entscheidungen der Fachjury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Prämierung

8.1. Für die Teilnahme am Wettbewerb erhalten die Bewerber:innen weder eine Vergütung noch einen Aufwendungsersatz. Allen Bewerber:innen wird jedoch ein Dauerticket für die DMEA 2024 zur Verfügung gestellt. Finalist:innen können eine Reisekostenrückerstattung beantragen, sofern der Arbeitgeber oder die Hochschule die Reisekosten nicht übernimmt (vgl. Ziffer 9).

8.2. Aus den je 5 Finalist:innen werden die Preisträger:innen ausgewählt, die folgende Preisgelder erhalten:

Bachelorarbeiten:

  • 1. Preis: 1.500 € - 2. Preis: 1.000 € - 3. Preis: 500 €

Masterarbeiten:

  • 1. Preis: 2.000 € - 2. Preis: 1.000 € - 3. Preis: 500 €

Audience Award: 500 €

8.3. Die Verwendung des Geldes ist nicht zweckgebunden. Die Preisgelder werden innerhalb von 8 Wochen nach der Veranstaltung an die Preisträger:innen überwiesen. Zu diesem Zweck werden die Preisträger:innen vom Veranstalter kontaktiert und um Übermittlung ihrer Bankverbindung gebeten.

9. Reisekostenrückerstattung für Finalist:innen

9.1. Die Messe Berlin GmbH erstattet den Finalist:innen des DMEA Nachwuchspreises die Reisekosten (An-/Abreise und eine Übernachtung) für die Teilnahme an der Preisverleihung bis zu einem Betrag von 150,00 €.

9.2. Die Reisekosten werden den Finalist:innen nur erstattet, wenn deren Arbeitgeber oder Hochschule die Reisekosten nicht übernimmt. Es werden für o.g. Personen die folgenden Kosten übernommen:

  • eine Übernachtung inkl. Frühstück (ausgenommen sind Extras und persönliche Ausgaben wie Parkgebühren, Minibar, Telefon etc.)
  • die Reisekosten (Bahnfahrt und Flug in der 2. Klasse/Economy oder Fahrtkostenpauschale 0,30€ pro km)

Voraussetzung:

  • der Arbeitgeber oder die Hochschule des/der Finalist:innen trägt nicht die Kosten
    (bitte schicken Sie die Erklärung zur Reisekostenübernahme mit)
  • ein Gesamtwert von 150,00 € pro Person wird nicht überschritten

Die Reisenden sind für ihre Angaben und die Vollständigkeit der Unterlagen verantwortlich. Alle Beteiligten sind verpflichtet, die Kosten der Reise auf das notwendige Maß zu beschränken. Wenn von den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung abgewichen werden musste, ist dies hinreichend zu begründen.

9.3. Für eine Erstattung ist im Nachgang an die DMEA eine ordentliche Rechnung mit den Belegen auf postalischem Weg an die Messe Berlin GmbH zu stellen:

Messe Berlin GmbH
Messedamm 22
14055 Berlin

Betreff: Reisekostenabrechnung DMEA 2024

Die Rechnung kann auch per Mail mit digitalen Belegen und der Erklärung zur Reisekostenübernahme unter Angabe der Bestellnummer 4600028662 an folgende E-Mail geschickt werden: dmea@messe-berlin.de. Die Rechnung muss als PDF eingereicht werden. Auf der Rechnung sind Veranstaltung, das Datum der Teilnahme, der Grund für die Rechnung sowie die Kontoverbindung aufzuführen. Zudem ist eine Erklärung beizulegen, dass der jeweilige Arbeitgeber oder die Hochschule die Reisekosten nicht selbst trägt.

9.4. Hinweis: Auf der Rechnung muss vermerkt werden, ob der/die Antragssteller:in umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Bei Umsatzsteuerpflicht ist zusätzlich eine Umsatzsteuernummer anzugeben.

9.5. Die Reisekosten sind nach Abschluss der Veranstaltung, aber spätestens 8 Wochen nach der DMEA, der Messe Berlin GmbH unter Beifügung der notwendigen Belege in Rechnung zu stellen.

9.6. Die Rechnung wird innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang von der Messe Berlin GmbH geprüft. Den ausgewiesenen Betrag erhalten die Antragsteller:innen anschließend zeitnah auf das angegebene Konto.

10. Publikation von Wettbewerbsergebnissen, Namen, Titel, Abstract und Auszügen der Abschlussarbeit, Videos und Fotos

10.1. Über den DMEA Nachwuchspreis und seine Ergebnisse wird in Medien der DMEA, des bvitg e. V. sowie der bsg, der Internetseite der DMEA und ggf. initiiert durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DMEA auch in weiteren Medien berichtet.

10.2. Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH sind zur Nutzung von vollständigen Namen, Titel und Abstract der Abschlussarbeit und/oder Auszügen aus dieser Arbeit sowie Fotos der Finalist:innen in veranstaltungsbezogenen Print- und Digitalprodukten (z. B. Programmwebseiten, Highlight-Flyer, Social Media Posts) berechtigt.

10.3. Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH sind dazu berechtigt, das von den Finalist:innen erstellte Video (vgl. Ziffer 6.2) auf dem Youtube-Kanal der DMEA, der DMEA-Webseite sowie einem Online-Portal der Messe Berlin GmbH zu veröffentlichen.

11. Bild und Tonaufnahmen

Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH werden Veranstaltungen und die Preisverleihung zu Zwecken der DMEA-Programmdokumentation ganz oder teilweise in Film, Bild und Ton mitschneiden, archivieren und in folgender Weise verwenden:

  • Übertragung als Livestream sowie öffentliche Bereitstellung zum Download auf einer Online-Plattform der Messe Berlin GmbH sowie auf der DMEA-Homepage.
  • Verwendung für öffentliche Kommunikationsmaßnahmen der Messe Berlin GmbH, der bsg oder des bvitg e. V. im Zusammenhang mit der DMEA (z.B. Website, Social Media, Printmedien).
  • Zur redaktionellen Berichterstattung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in eigenen und dritten Print- und Digitalmedien.
  • Weitergabe an Pressevertreter zum Zwecke der Berichterstattung über die DMEA.

12. Nutzungsrechte

12.1. Bewerber:innen räumen der bsg alle zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zu der unter Ziffer 10 dargestellten Nutzung von vollständigen Namen, Titel und Abstract der Abschlussarbeit und/oder Auszügen aus dieser Arbeit, Fotos und selbst erstellten Videos der Finalist:innen sowie zu der unter Ziffer 11 dargestellte Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen.

12.2. Die Rechteeinräumung erfolgt unwiderruflich, zeitlich und örtlich unbegrenzt sowie übertragbar und umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung.

12.3. Die bsg wird bei der Nutzung die Persönlichkeitsrechte der Bewerber:innen achten.

13. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

Liegt ein wichtiger Grund vor, behält sich die bsg vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Bewerber:innen gegenüber der bsg bei Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung des Wettbewerbs.

14. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Teilnahmebedingungen

Einzelne Personen bzw. deren Beitrag können, im Übrigen von der Teilnahme ausgeschlossen werden, insbesondere wenn ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder versuchte Manipulation vorliegt. In diesem Fall behält sich die bsg rechtliche Schritte vor, insbesondere, wenn Dritte wegen Rechtsverletzung Ansprüche bei der bsg anmelden. Preisgelder können bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Bewerber:innen gegenüber der bsg bei einem Ausschluss.

15. Haftung

15.1. Bewerber:innen sind dafür verantwortlich, dass ihre Einreichungen keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verletzen.

15.2. Sollte eine Einreichung die Rechte Dritter verletzen, stellen die jeweiligen Bewerber:innen die bsg, den bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer von den jeweiligen Bewerber:innen zu vertretenden Verletzung von Urheberrechten oder anderen Drittrechten beruhen, frei.

15.3. Die bsg haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie immer bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.4. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet die bsg nur für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei einer Kardinalpflicht handelt es sich um eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen darf. Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der bsg beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.

16. Sonstiges

Sollten einzelne Bestandteile dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am ehesten entspricht.

17. Hinweise zum Datenschutz (Art. 13 DSGVO)

Bitte beachten Sie die separat vorliegenden Datenschutzhinweise der bvitg Service GmbH zur Programmbeteiligung.

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

18.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart.

18.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts

19. Schlussbestimmungen

19.1. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

19.2. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen (inklusiver dieser Schriftformklausel) bedürfen der Schriftform.

(Stand: November 2023)

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Doreen Kempa
doreen.kempa@bvitg.de
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