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Teilnahmebedingungen der bvitg Service GmbH für Aussteller für den Solutions Hub

Hub

Die bvitg Services GmbH (im Folgenden „bsg“) organisiert auf der DMEA zu ausgewählten Themen einen oder mehrere Solutions Hub. Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung, auf der, gebündelt zum vorgegebenen Thema, mehrere Aussteller, die einen Slot für den jeweiligen Solutions Hub erworben haben, einen Beitrag vor interessierten Besucher:innen präsentieren können. Aussteller, die sich im Rahmen eines Solutions Hub präsentieren möchten, müssen sich vorab auf dem DMEA-Buchungsportal (im Folgenden „Portal“) bei der bsg registrieren und einen Slot kostenpflichtig erwerben. Mit Ihrer Registrierung auf dem Portal stimmen Sie diesen Teilnahmebedingungen zu.

1. Buchungvoraussetzung und Registrierung auf dem Portal

1.1. Alle Unternehmen, die auf der jeweiligen DMEA als Aussteller angemeldet sind, sind berechtigt, einen oder mehrere Plätze im Solutions Hub zu buchen.

1.2. Die Angabe der auf der Plattform mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Daten ist verpflichtend, da sie von der bsg benötigt werden, um den Solutions Hub durchzuführen.

1.3. Ihre Angaben bleiben auch nach Durchführung des Solutions Hubs auf dem Portal gespeichert. Die bsg nutzt diese Daten für die Planung zukünftiger DMEA-Veranstaltungen und wird Sie diesbezüglich gegebenenfalls per E-Mail ansprechen (vgl. § 7 dieser Teilnahmebedingungen). Sollten Sie diese Speicherung nicht wünschen, können Sie die Löschung Ihrer Daten oder Ihres gesamten Portal-Nutzerkontos verlangen, indem Sie eine E-Mail an dmea@bvitg.de schreiben. Dies hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Nutzungsrechte hinsichtlich bereits durchgeführter Beiträge, die unwiderruflich erfolgt (vgl. § 5 dieser Teilnahmebedingungen).

1.4. Mit Registrierung auf dem Portal und Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen verpflichten Sie sich zur Erbringung der in diesen Teilnahmebedingungen spezifizierten Leistungen.

2. Ablauf der Buchung und Fristen

2.1. Die Themen der verschiedenen Solutions Hubs werden auf der DMEA-Webseite bekanntgegeben. Für jedes Thema steht eine begrenzte Anzahl an Slots zur Verfügung.

2.2. Ab Buchungsfreigabe am 9. Januar 2024 können alle registrierten Aussteller der DMEA 2024 einen oder mehrere Slots buchen. Die Buchung eines Slots ist kostenpflichtig (vgl. § 6 dieser Teilnahmebedingungen). Ein Präsentationsslot im Solutions Hub entspricht 10 Minuten. Jeder Aussteller kann insgesamt maximal fünf Slots buchen. Zum Buchungszeitpunkt steht das genaue Datum des Solutions Hub noch nicht fest. Die bsg wird Datum und Uhrzeit des Solutions Hubs rechtzeitig (spätestens zwei Wochen vor Beginn der DMEA) mitteilen.

Nach Angabe der Zahlungsdaten erhalten buchende Aussteller eine Buchungsbestätigung per E-Mail und müssen in einem zweiten Schritt Titel, eine kurze Beschreibung und den Speaker des vorgesehenen Beitrags über das Portal mitteilen.

Buchungen sind nur über das Portal und bis zum 21. Februar 2024, 23:59 Uhr möglich. Ab diesem Zeitpunkt müssen die erforderlichen Angaben (Rechnungsdaten, Titel, Kurzbeschreibung, Speaker) vorliegen. Sollten die Rechnungsdaten unvollständig oder falsch sein, wird der damit verbundene Bearbeitungsaufwand mit EUR 85,00 (zzgl. Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt.

2.3. Es besteht kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Sollten Sie den gebuchten Slot nicht wahrnehmen, befreit Sie dies nicht von Ihrer Zahlungspflicht.

2.4. Die bsg behält es sich vor, Beiträge nach freiem Ermessen zurückzuweisen, wenn sie ausweislich des Titels und/oder der Beschreibung nicht zum vorgegebenen Themenblock passen.

3. Ablauf des Solutions Hub, Ihr Beitrag

3.1. Ein Solutions Hub dauert circa 40 Minuten, pro Solutions Hub gibt es maximal vier Slots.

Soweit der Beitrag durch weiteres Material, etwa eine Präsentation, unterstützt werden soll, sind Sie dafür verantwortlich, dass das Material in einem gängigen Format der bsg rechtzeitig zur Verfügung steht. Die finale Version der geplanten Präsentation muss der bsg vorab digital und nicht später als 26. März 2024, 23:59 Uhr bereitgestellt werden. Verzögerungen aus Ihrem Verantwortungsbereich in der Vorbereitung und/oder vor Ort am Tag der Präsentation können eventuell dazu führen, dass sich Ihre Vortragszeit der Verzögerung entsprechend verkürzt.

3.2. Der Ablauf des Solutions Hub (d.h. die Reihenfolge der Beiträge im Rahmen des jeweiligen Themas) wird von der bsg nach Ablauf der Buchungsfrist festgelegt und ist unabhängig vom Buchungszeitpunkt.

3.3. Sie sind in der Gestaltung Ihres Beitrages grundsätzlich frei, müssen aber die zeitliche Begrenzung Ihres Slots beachten.

3.4. Sie sind bei der Gestaltung Ihres Beitrages dafür verantwortlich, dass Ihr Beitrag keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzt.

3.5. Soweit die Messe Berlin GmbH für die DMEA ein Hygienekonzept erstellt hat, sind dessen Vorgaben zwingend einzuhalten.

3.6. Die bsg behält es sich vor Beiträge zu unterbrechen, abzukürzen oder zu beenden, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Beiträge nicht dem vereinbarten Thema entsprechen, Rechte Dritter verletzen, rechtswidrig sind oder diskriminierende Inhalte enthalten, das Hygienekonzept der Messe Berlin GmbH nicht befolgt wird oder der Speaker offensichtlich nicht ausreichend qualifiziert ist, um vor einem Fachpublikum zu sprechen.

4. Bild und Tonaufnahmen

4.1. Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH werden Veranstaltungen und Beiträge zu Zwecken der DMEA-Programmdokumentation ganz oder teilweise in Film, Bild und Ton mitschneiden, archivieren und gegebenenfalls in folgender Weise verwenden:

  • Übertragung als Livestream sowie öffentliche Bereitstellung zum Download auf einer Online-Plattform der Messe Berlin GmbH sowie auf der DMEA-Homepage.
  • Veröffentlichung auf YouTube.
  • Verwendung für öffentliche Kommunikationsmaßnahmen der Messe Berlin GmbH, der bsg oder des bvitg e. V. im Zusammenhang mit der DMEA (z.B. Website, Social Media, Printmedien).
  • Zur redaktionellen Berichterstattung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in eigenen und dritten Print- und Digitalmedien.
  • Weitergabe an Pressevertreter zum Zwecke der Berichterstattung über die DMEA.

4.2. Es besteht auf Seiten von bsg, bvitg e. V. und Messe Berlin GmbH keine Verpflichtung und Ihrerseits kein Anspruch auf die dargestellte Verwendung.

5. Nutzungsrechte

5.1. Soweit Sie im Rahmen der Registrierung einen Lebenslauf und/oder ein Foto bereitstellen und auf das Portal hochladen, sind die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH zur Nutzung von Lebenslauf und/oder Foto in Veranstaltungsbezogenen Print- und Digitalprodukten (z. B. Programmwebseiten, Highlight-Flyer, Social Media Posts) berechtigt.

5.2. Soweit Sie im Rahmen der Registrierung einen Lebenslauf und/oder ein Foto bereitstellen und auf das Portal hochladen, sind die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH zur Nutzung von Lebenslauf und/oder Foto in Veranstaltungsbezogenen Print- und Digitalprodukten (z. B. Programmwebseiten, Highlight-Flyer, Social Media Posts) berechtigt.

5.3. Die Rechteinräumung erfolgt unwiderruflich, zeitlich und örtlich unbegrenzt sowie übertragbar und umfasst insbesondere das Recht, die Bild- und Tonaufnahmen sowie gegebenenfalls Lebenslauf und/oder Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

5.4. Die bsg wird bei der Nutzung Ihre Persönlichkeitsrechte achten.

6. Preise und Zahlung

6.1. Für die Buchung gelten folgende Preise pro Slot:

  • 1.100,00 EUR für alle registrierten Aussteller der DMEA 2024
  • 600,00 EUR für alle als Aussteller der DMEA registrierte Startups, Verbände oder Hochschulen

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in geltender, gesetzlicher Höhe.

6.2. Für Buchungen, die im Zeitraum 9. Januar bis 19. Januar 2024 erfolgen, gewähren wir einen Frühbucherrabatt in Höhe von 10% pro Slot auf den Nettopreis. Der Frühbucherrabatt kann nur online gebucht werden und unterliegt keinen weiteren Ermäßigungen. Aufgrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Präsentationsslots pro Thema können einzelne Themen bereits vor Ablauf der Frühbucherfrist ausgebucht sein.

6.3. Die bsg wird eine Rechnung per E-Mail versenden, der Betrag ist binnen 21 Tagen zu zahlen.

6.4. Sollte nach Ablauf der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang festgestellt werden können, ist die bsg berechtigt, den gebuchten, aber nicht bezahlten Slot neu zu vergeben.

7. Newsletter

Gegebenenfalls erhalten Sie unter der angegebenen E-Mail-Adresse Informationen zu künftigen DMEA-Veranstaltungen von uns. Dem können Sie jederzeit kostenfrei widersprechen, entweder über den Link in der jeweiligen E-Mail oder per Mitteilung an die E-Mail-Adresse dmea@bvitg.de.

8. Einsatz Dritter

Die bsg kann nach freiem Ermessen Dritte einsetzen und diesen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Rechte übertragen. Ihnen gegenüber bleibt alleine die bsg für solche Dritte verantwortlich.

9. Absage der Veranstaltung

Bei Schließung/Störung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt ist die Messe Berlin GmbH berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall informiert Sie die bsg schnellstmöglich. Ansprüche auf den Ersatz von Auslagen sind im Falle einer rechtzeitigen Veranstaltungsabsage ausgeschlossen. Eine Absage gilt in jedem Fall als rechtzeitig, wenn sie mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bekanntgegeben wird.

10. Persönliche Verhinderung

Sollten Sie den gebuchten Slot nicht wahrnehmen oder der vorgesehene Speaker ausfallen, teilen Sie dies der bsg schnellstmöglich per E-Mail an dmea@bvitg.de mit, damit der Ablauf des Solutions Hub dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ferner bitten wir Sie, sich in letzterem Fall (nach Absprache mit der bsg) um einen Ersatz-Speaker zu bemühen. Die bsg behält sich vor, den Beitrag ausfallen zu lassen, sofern kein adäquater Ersatz gefunden werden kann.

11. Datenschutz

Bitte beachten Sie die separat vorliegenden Datenschutzhinweise.

12. Haftung

12.1. Hinsichtlich Ihres Beitrags, sowie gegebenenfalls Ihres Lebenslaufs und Ihres Fotos stellen Sie die bsg, den bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer von Ihnen zu vertretenden Verletzung von Urheberrechten oder anderen Drittrechten beruhen, frei.

12.2. Die bsg haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie immer bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.3. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet die bsg nur für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei einer Kardinalpflicht handelt es sich um eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen darf. Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der bsg beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort, anwendbares Recht

13.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart.

13.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

14.2. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen (inklusiver dieser Schriftformklausel) bedürfen der Schriftform.

(Dezember 2023)