Seiteninhalt

Zur Übersicht

Ein MIO-versum für die ePA

Zwei Frauen sitzen auf zwei Sesseln in einer der DMEA Boxen, um sie herum sitzt Publikum.

Für diese Fragen ist die KBV-Tochter mio42 GmbH zuständig. Abteilungsleiterin Kerstin Bieler berichtete über ihre Arbeit.

Noch liegt kein Gesetzentwurf zur Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Aber eines steht fest: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab Ende 2024 von möglichst vielen gesetzlich Versicherten genutzt werden. Ziel sei es, „die ePA ins Feld zu bringen, in die breite Masse, und dafür brauchen wir einen Use Case, der wichtig für alle ist,“ erläuterte Kerstin Bieler an Tag drei der DMEA. Bieler ist Abteilungsleiterin Projekte und Prozesse bei der mio42 GmbH, die im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sogenannte Medizinische Informationsobjekte (MIOs) definieren soll, die auch in die ePA Eingang finden werden.

Neu denken und priorisieren

Die vorherige Bundesregierung habe versucht, viele Themen gleichzeitig anzugehen, inzwischen sei klar: „Das klappt nicht, wir müssen priorisieren und die Themen in eine Reihenfolge bringen, damit sie einen breiten Flächennutzen haben.“ Und auch sonst hat sich einiges inzwischen überholt, seit die ePA erstmals an den Start gegangen ist. „Als die ePA gestartet ist, war in der Grundspezifikation die Vorgabe, Dokumente, mit denen jeder etwas anfangen kann, dort einzustellen, PDFs und Bilder zum Beispiel“, erläuterte Bieler. Inzwischen sei klar: Hier muss nachgebessert werden. Ein PDF sei „viel zu kurz gedacht“. Denn das heiße im schlimmsten Fall, dass eine Arztpraxis Daten abschreiben müsse, um sie in ihr Praxisverwaltungssystem zu bekommen. Die Vision sei stattdessen, dass zum Beispiel Entlassbriefe aus dem Krankenhaus und die entsprechende Medikation so in der ePA hinterlegt seien, dass die Hausarztpraxis Folgerezepte per Knopfdruck generieren könnte.

Um mittelfristig solche Wünsche aus der Ärzteschaft umsetzen zu können, erarbeitet die mio42 GmbH die Spezifikation von Datenformaten, „so dass die Inhalte in der ePA nicht nur herumliegen, sondern wirklich im Austausch verwendet werden können“, so Bieler. Dafür müssen diese Daten eben nicht mehr in PDFs, sondern als strukturierte Daten und semantisch annotiert vorliegen. Auch die Verschlüsselung von Diagnosen in ICD-Codes sei „nicht mehr zeitgemäß“, weil die Patient:innen mit einem Klick sich selbst ein Bild machen und nicht erst beim Arzt fragen wollten, was sich hinter dem Kürzel verberge.

Medikationsübersicht als erstes Thema

Das erste Thema, an dessen Spezifikationen mio24 nun arbeitet und das prioritär in die ePA finden soll, ist eine digitale Medikationsübersicht – nicht zu verwechseln mit dem Medikationsplan auf Papier, der chronisch Erkrankten mit mindestens drei Dauerverordnungen als Übersicht dient. Dieser Medikationsplan werde bleiben, erläuterte Bieler. Ergänzend solle aber die Medikationsübersicht in der ePA kommen, gespeist aus dem e-Rezept, das ab 2024 Pflicht wird. „Alle Ärztinnen und Ärzte, mit denen wir gesprochen haben, finden das gut“, sagte Bieler. „Hauptsache, sie müssen es nicht erstellen, das ist die Crux dabei.“ Ein Folgethema sei dann zum Beispiel der Notfalldatensatz, in dem die wichtigsten Diagnosen, Allergien und Medikationen enthalten seien. „Wir müssen unsere Arbeit finalisieren“, sagte Bieler. „Dann haben wir einen wahnsinnigen Mehrwert in der ePA. Es ist gar nicht so weit weg.“

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Wir halten Sie mit allen Neuigkeiten zur DMEA auf dem Laufenden.