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Teilnahmebedingungen für Start Me Up! Sessions

StartMeUp!

Teilnahmebedingungen für “Start Me Up!” Sessions

Die bvitg Services GmbH (im Folgenden „bsg“) organisiert auf der DMEA zu ausgewählten Themen Pitch Sessions für Startups. Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung, auf der, gebündelt zum vorgegebenen Thema, mehrere Startups, die sich für einen Slot in der jeweiligen Session qualifiziert haben, den Fachbesucher:innen einen Pitch präsentieren können.

Startups, die im Rahmen des Formats „Start Me Up!“ einen Vortrag (im folgenden auch „Beitrag“) halten wollen, müssen sich hierfür zuvor über die DMEA-Registrierungsplattform (im Folgenden „Plattform“) bei der bsg registrieren und bewerben.

Mit Ihrer Registrierung auf der Plattform stimmen Sie diesen Teilnahmebedingungen zu.

1. Bewerbungsvoraussetzungen, Registrierung auf der Plattform und Bewerbung

1.1. Jedes Unternehmen, das Aussteller auf der „_Focus: Startups“-Fläche der DMEA ist, kann sich für einen Vortrag bewerben. Andere Unternehmen können einmalig an der Veranstaltung teilnehmen; erneute Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

1.2. Die Angabe der auf der Plattform mit einem Sternchen gekennzeichneten Daten ist verpflichtend, da sie von der bsg benötigt werden, um über die Aufnahme Ihres Beitrages zu entscheiden und die DMEA durchzuführen.

1.3. Ihre Bewerbung wird auf der Plattform gespeichert, auch wenn Ihr Beitrag nicht von der bsg angenommen wurde. Die bsg nutzt diese Daten für die Planung zukünftiger DMEA-Veranstaltungen etwa, um abgelehnte Bewerber:innen gegebenenfalls für künftige Veranstaltungen anzusprechen. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie die Löschung der von Ihnen eingereichten Bewerbungen oder Ihres gesamten Plattform-Nutzerkontos verlangen, indem Sie eine E-Mail an dmea@bvitg.de schreiben. Dies hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Nutzungsrechte hinsichtlich bereits gehaltener Vorträge, die unwiderruflich erfolgt (vgl. § 6 dieser Teilnahmebedingungen).

1.4. Sollte Ihr Beitrag von der bsg für die DMEA angenommen worden sein, sind Sie zur Erbringung der in diesen Teilnahmebedingungen spezifizierten Leistungen verpflichtet.

2. Ablauf der Bewerbung und Fristen

2.1. Die Themen der Start Me Up! Sessions werden auf der DMEA-Webseite bekanntgegeben. Für jedes Thema steht eine begrenzte Anzahl an Slots zur Verfügung. Ein Präsentationsslot in den Start Me Up! Sessions entspricht 3 Minuten.

2.2. Ab der Buchungsfreigabe am 16. Februar 2023 können alle Aussteller, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen (vgl. §1 dieser Teilnahmebedingungen) ihre Bewerbung online über das Bewerberportal einreichen. Mehrfachbewerbungen sind möglich, jeder Aussteller kann sich für maximal drei Themen bewerben.

2.3. Die bsg behält es sich vor, Beiträge nach freiem Ermessen zurückzuweisen, wenn sie ausweislich des Titels und/oder der Beschreibung nicht zum vorgegebenen Themenblock passen.

2.4. Alle Bewerbungen müssen bis spätestens Donnerstag, 9. März 2023, 23:59 Uhr eingereicht werden.

2.5. Zu diesem Zeitpunkt steht das genaue Datum der Start Me Up Sessions noch nicht fest. Die bsg wird Datum und Uhrzeit der Sessions rechtzeitig (spätestens zwei Wochen vor Beginn der DMEA) mitteilen.

2.6. Bewertung, Auswahl und Empfehlung zur Nominierung erfolgt durch eine Fachjury bis Ende März 2023. Die bsg kann nach freiem Ermessen entscheiden, welche Beiträge für eine Vorstellung auf der DMEA platziert werden.

3. Ihr Pitch, Präsentation, Unternehmenslogo

3.1. Als Startup, das für die Start Me Up! Sessions nominiert wurde, erstellen Sie Ihren eigenen Beitrag, den Sie auf der DMEA interessierten Besuchern präsentieren werden. Sie stellen der DMEA vorab, bis spätestens 10. April 2023, Ihre Präsentation („Pitch Deck“) mit maximal 12 Folien zur Verfügung.

3.2. Sie sind in der Gestaltung Ihres Beitrages grundsätzlich frei, müssen aber die zeitliche Begrenzung Ihres Slots beachten: Ihre Präsentation darf nicht länger als 180 Sekunden dauern und kann andernfalls durch die bsg abgebrochen werden.

3.3. Die bsg behält es sich ebenso vor, Beiträge zu unterbrechen, abzukürzen oder zu beenden, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Beiträge nicht dem vereinbarten Thema entsprechen, Rechte Dritter verletzen, rechtswidrig sind oder diskriminierende Inhalte enthalten, das Hygienekonzept der Messe Berlin GmbH nicht befolgt wird oder der Speaker offensichtlich nicht ausreichend qualifiziert ist, um vor einem Fachpublikum zu sprechen.

3.4. Im Rahmen der Bewerbung ist es allenfalls erforderlich ein Logo des Unternehmens bereitzustellen und auf die Plattform hochzuladen. Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH sind zur Nutzung von diesem Logo in veranstaltungsbezogenen Print- und Digitalprodukten (z. B. Programmwebseiten, Highlight-Flyer, Social Media Posts) berechtigt.

3.5. Sie sind dafür verantwortlich, dass Beitrag, Präsentation und Logo keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verletzen.

4. Ablauf der Start Me Up! Session, Ihr Beitrag

4.1. Eine Session dauert max. 45 Minuten, pro Session gibt es fünf bis sieben Slots. Soweit der Beitrag durch weiteres Material, etwa eine Präsentation („Pitch Deck“), unterstützt werden soll, sind Sie dafür verantwortlich, dass das Material in einem gängigen Format der DMEA bzw. dem vor Ort tätigen Technikerpersonal rechtzeitig zur Verfügung steht. Verzögerungen aus Ihrem Verantwortungsbereich können eventuell dazu führen, dass sich Ihre Vortragszeit der Verzögerung entsprechend verkürzt.

4.2. Der Ablauf der Session (d.h. die Reihenfolge der Beiträge im Rahmen des jeweiligen Themas) wird von der bsg nach Ablauf der Buchungsfrist festgelegt und ist unabhängig vom Buchungszeitpunkt.

4.3. Soweit die Messe Berlin GmbH für die DMEA ein Hygienekonzept erstellt hat, sind dessen Vorgaben zwingend einzuhalten.

5. Bild- und Tonaufnahmen

5.1 Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH werden Veranstaltungen und Vorträge zu Zwecken der DMEA-Programmdokumentation ganz oder teilweise in Film, Bild und Ton mitschneiden, archivieren und in folgender Weise verwenden:

  • Ggf. Übertragung als Livestream sowie öffentliche Bereitstellung zum Download auf einer Online-Plattform der Messe Berlin GmbH sowie auf der DMEA-Homepage
  • Verwendung für öffentliche Kommunikationsmaßnahmen der Messe Berlin GmbH, der bsg oder des bvitg e.V. im Zusammenhang mit der DMEA (z.B. Website, Social Media, Printmedien)
  • Zur redaktionellen Berichterstattung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in eigenen und dritten Print- und Digitalmedien
  • Weitergabe an Pressevertreter zum Zwecke der Berichterstattung über die DMEA

5.2. Es besteht auf Seiten von bsg, bvitg e. V. und Messe Berlin GmbH keine Verpflichtung und Ihrerseits kein Anspruch auf die dargestellte Verwendung.

6. Nutzungsrechte

6.1. Sie räumen der bsg alle zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere die Nutzung von Ihrem Logo in veranstaltungsbezogenen Print- und Digitalprodukten sowie die unter § 5 dargestellte Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen.

6.2. Die Rechteinräumung erfolgt unwiderruflich, zeitlich und örtlich unbegrenzt sowie übertragbar und umfasst insbesondere das Recht, Präsentation, Lebenslauf, Foto sowie Bild- und Tonaufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

6.3. Die bsg wird bei der Nutzung Ihre Persönlichkeitsrechte achten.

7. Vergütung

Die Teilnahme am Call for Papers für die „Start Me Up!“ Sessions ist kostenfrei. Nominierte Startups erhalten ein DMEA Speakerticket für den Veranstaltungstag, an dem der Beitrag präsentiert wird.

8. Newsletter

Gegebenenfalls erhalten Sie unter der angegebenen E-Mail-Adresse Informationen zu künftigen DMEA-Veranstaltungen von uns. Dem können Sie jederzeit kostenfrei widersprechen, entweder über den Link in der jeweiligen E-Mail oder per Mitteilung an die E-Mail-Adresse dmea@bvitg.de.

9. Einsatz Dritter

Die bsg kann nach freiem Ermessen Dritte einsetzen und diesen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Rechte übertragen. Ihnen gegenüber bleibt allein die bsg für solche Dritte verantwortlich.

10. Absage der Veranstaltung

Bei Schließung/Störung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt ist die Messe Berlin GmbH berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder zu ver-schieben. In diesem Fall informiert Sie die bsg schnellstmöglich. Ansprüche auf den Ersatz von Auslagen sind im Falle einer rechtzeitigen Veranstaltungsabsage ausgeschlossen. Eine Absage gilt in jedem Fall als rechtzeitig, wenn sie mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bekanntgegeben wird.

11. Persönliche Verhinderung

Sollten Sie am Veranstaltungstag verhindert den gebuchten Slot nicht wahrnehmen können oder wollen oder sollte der vorgesehene Speaker ausfallen, teilen Sie dies der bsg schnellstmöglich per E-Mail an dmea@bvitg.de mit, damit der Ablauf der Start Me Up! Session nicht erschwert wird.

Ferner bitten wir Sie, sich in letzterem Fall (nach Absprache mit der bsg) um einen Ersatz-Speaker zu bemühen. Die bsg behält sich vor, den Beitrag ausfallen zu lassen, sofern kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Ein Ersatz etwaiger Auslagen wird ausgeschlossen.

12. Datenschutz

Bitte beachten Sie die separat vorliegenden Datenschutzhinweise.

13. Haftung

13.1. Hinsichtlich Ihres Beitrags, Ihrer Präsentation und Ihres Logos stellen Sie die bsg, den bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer von Ihnen zu vertretenden Verletzung von Urheberrechten oder anderen Drittrechten beruhen, frei.

13.2. Die bsg haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie immer bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz

13.3. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet die bsg nur für die Verletzung von Kar-dinalpflichten. Bei einer Kardinalpflicht handelt es sich um eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen darf. Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der bsg beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort, anwendbares Recht

14.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin verein-bart.

14.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

15.2. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen (inklusiver dieser Schriftformklausel) bedürfen der Schriftform.

Februar 2023

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Ihr DMEA-Team

Timm-Joel Ruwwe
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