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Teilnahmebedingungen der bvitg Service GmbH für den DMEA nova Award

StartMeUp!

Der DMEA nova Award wird an Startups mit besonders visionären und überzeugenden Ideen und Lösungen vergeben, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend transformieren und vorantreiben.

Gefördert und verliehen wird der DMEA nova Award durch den Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. bzw. seiner Tochtergesellschaft bvitg Service GmbH (im Folgenden „bsg“). Veranstalter des Wettbewerbs ist die bvitg Service GmbH, Markgrafenstr. 56, 10117 Berlin.

Startups, die sich für den DMEA nova Award bewerben wollen, müssen sich hierfür auf dem DMEA Buchungsportal (im Folgenden „Portal“) bei der bsg registrieren und ihre Bewerbung über das Portal einreichen. Mit der Registrierung auf dem Portal stimmen Bewerber:innen diesen Teilnahmebedingungen zu.

1. Zielsetzung

Startups im digitalen Gesundheitswesen sind mehr als nur aufstrebende Unternehmen; sie sind kreative Schmieden, die die Brücke zwischen traditionellen medizinischen Praktiken und modernster Technologie schlagen. Die disruptive Natur von Startups trägt dazu bei, veraltete Strukturen herauszufordern und das Gesundheitswesen agiler, zugänglicher und effizienter zu gestalten – um eine vernetzte Gesundheitslandschaft zu schaffen, in der Patient:innen, Ärzt:innen und andere Akteure miteinander verbunden sind wie nie zuvor.

Der DMEA nova Award eröffnet Startups aus dem Umfeld von Digital Health die Chance, bahnbrechende Ideen und disruptive Lösungen für das digitale Gesundheitswesen vorzustellen. Er schafft zudem wertvolle Vernetzungsmöglichkeiten für Startups, um mit potenziellen Partner:innen, Investor:innen und Kund:innen aus der Branche auf und nach der DMEA direkt in Kontakt zu treten.

2. Bewerbungsvoraussetzungen

2.1. Kostenlose Bewerbung für alle Startups, deren Gründung maximal 5 Jahre zurückliegt.

2.2. Jedes Startup, das Aussteller auf der „_Focus: Startups“-Fläche der DMEA ist, kann sich über den offenen Call for Ideas bewerben. Andere Startups können einmalig am Bewerbungsverfahren und, im Falle der Nominierung, an der Veranstaltung teilnehmen. Erneute Bewerbungen werden in der Folge nicht berücksichtigt.

2.3. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich, jedes Startup erhält eine Möglichkeit, sich zu einem ausgewählten Themenschwerpunkt für einen Pitch auf der DMEA zu bewerben.

2.4. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und freiwillig.

3. Registrierung auf dem Portal und Bewerbung

3.1. Die Angabe der im Portal mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Daten ist verpflichtend, da sie von der bsg benötigt werden, um über die Bewerbung zu entscheiden und um den Wettbewerb sowie die DMEA durchzuführen.

3.2. Alle Bewerbungen werden auf dem Portal gespeichert, auch wenn diese nicht angenommen wurden. Die bsg nutzt diese Daten für die Planung zukünftiger DMEA Veranstaltungen etwa, um abgelehnte Bewerber:innen gegebenenfalls für künftige Veranstaltungen anzusprechen oder um festzustellen, ob Bewerber:innen sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den DMEA nova Award beworben haben.

Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie die Löschung der von Ihnen eingereichten Bewerbungen oder Ihres gesamten Portal-Nutzerkontos verlangen, indem Sie eine entsprechende E-Mail an dmea@bvitg.de schreiben. Dies hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Nutzungsrechte hinsichtlich bereits prämierter Bewerbungen, die unwiderruflich erfolgt (vgl. § 9 dieser Teilnahmebedingungen).

3.3. Sollte Ihr Beitrag von der bsg für die DMEA angenommen worden sein, sind Sie zur Erbringung der in diesen Teilnahmebedingungen spezifizierten Leistungen verpflichtet.

4. Ablauf der Bewerbung und Fristen

4.1. Die Themenschwerpunkte des DMEA nova Award werden auf der DMEA Webseite bekanntgegeben.

4.2. Bewerbungen sind ab dem 24. Januar 2024 für alle Startups, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen (vgl. §2 dieser Teilnahmebedingungen), möglich. Einsendeschluss ist der 11. Februar 2024, 23:59 Uhr. Die nominierten Startups werden bis zum 7. März 2024 informiert und müssen der bsg ein finales Pitch Deck bis spätestens 22. März 2024 zur Verfügung stellen.

4.3. Die Bewerbungsperiode ist bindend, nachträgliche Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

4.4. Alle Einreichungen sind ausschließlich über das Portal an die bsg zu richten. Nachdem die Bewerbung hochgeladen wurde, kann diese noch bis Bewerbungsschluss bearbeitet werden.

4.5. Die bsg behält es sich vor, Beiträge nach freiem Ermessen zurückzuweisen, wenn sie ausweislich des Titels und/oder der Beschreibung nicht zum vorgegebenen Themenschwerpunkt passen.

5. Ermittlung des/der Preisträger:in

5.1. Die Verleihung des DMEA nova Award erfolgt im Rahmen der DMEA – Connecting Digital Health, vom 9.-11. April 2024 in Berlin.

5.2. Es handelt sich beim DMEA nova Award um ein mehrteiliges Format, bei dem nach der Bewerbungsphase („Call for Ideas“) zunächst durch eine Fachjury die Bewertung der eingereichten Abstracts und Empfehlung zur Nominierung für die DMEA erfolgt. Alle eingereichten Abstracts werden nach folgenden Kriterien und Gewichtung bewertet:

  • Fragestellung / Bedarf: 15%
  • Lösungsansatz: 30%
  • Relevanz für den Themenschwerpunkt: 30 %
  • Marktchancen: 15%
  • Glaubwürdigkeit: 10%

5.3. Die nominierten Startups präsentieren auf der DMEA in Berlin der Fachjury und dem Fachpublikum zuerst in thematisch gebündelten Sessions ihre Pitches, um den/die Finalist:in je Themenschwerpunkt zu ermitteln (sog. „Vorrunden“). Die so ermittelten Finalist:innen treten in einer abschließenden Final Session gegeneinander an, um die Fachjury und das Fachpublikum mit ihren Final Pitches von ihren Ideen und Lösungen zu überzeugen.

5.4. Das Startup, das in der Final Session die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, erhält den DMEA nova Award. Die unabhängigen und endgültigen Entscheidungen der Fachjury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Formale Anforderungen an die Beiträge (Abstract / Pitch Deck)

6.1. Bitte berücksichtigen Sie bei der Formulierung und Ausgestaltung des Abstracts die separat vorliegenden Vorgaben zur Abstract-Gliederung (PDF, 139,8 kB).

6.2. Startups, die für die Sessions zum DMEA nova Award auf der DMEA nominiert wurden, erstellen ihren eigenen Beitrag („Pitch Deck“), den sie auf der DMEA einer Fachjury und den Besucher:innen präsentieren werden. Diesen stellen sie der bsg über einen von der bsg bereitgestellten Uploadlink vorab, jedoch spätestens bis 22. März 2024, zur Verfügung.

6.3. Sie sind in der Gestaltung Ihres Beitrages grundsätzlich frei, müssen aber die zeitliche Begrenzung Ihres Slots beachten: Ihre Präsentation darf nicht länger als 5 Minuten dauern (bei einer Nominierung für die Final Session nicht länger als 7 Minuten), und kann andernfalls durch die bsg abgebrochen werden.

6.4. Sie sind dafür verantwortlich, dass Beitrag, Präsentation und Logo keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verletzen.

6.5. Die bsg behält es sich ebenso vor, Beiträge zu unterbrechen, abzukürzen oder zu beenden, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Beiträge nicht dem vereinbarten Thema entsprechen, Rechte Dritter verletzen, rechtswidrig sind oder diskriminierende Inhalte enthalten oder der Speaker offensichtlich nicht ausreichend qualifiziert ist, um vor einem Fachpublikum zu sprechen.

Ebenso können Beiträge abgelehnt werden, die dem vorgegebenen Thema nicht entsprechen oder möglicherweise das Image der bsg, dem bvitg e.V. oder der DMEA schädigen. Die bsg behält sich in diesem Fall das Recht vor, den gesamten Beitrag aus dem aktuellen Wettbewerb auszuschließen. Eine Benachrichtigung über den Ausschluss erfolgt gesondert.

7. Ablauf der DMEA nova Sessions – Ihr Beitrag

7.1. Eine Session dauert in den Vorrunden max. 45 Minuten, pro Session gibt es fünf Slots. Die Final Session inklusive Preisvergabe dauert 60 Minuten und umfasst vier Slots. Soweit der Beitrag durch weiteres Material, etwa eine Präsentation („Pitch Deck“), unterstützt werden soll, sind Sie dafür verantwortlich, dass das Material dem Veranstalter rechtzeitig in einem gängigen Format zur Verfügung steht. Verzögerungen aus Ihrem Verantwortungsbereich können eventuell dazu führen, dass sich Ihre Vortragszeit der Verzögerung entsprechend verkürzt.

7.2. Der Ablauf der Session (d.h. die Reihenfolge der Beiträge im Rahmen der jeweiligen Session) wird von der bsg nach Ablauf der Bewerbungsfrist festgelegt und ist unabhängig vom Zeitpunkt der Bewerbung.

8. Bild- und Tonaufnahmen

8.1 Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH werden Veranstaltungen und Beiträge zu Zwecken der DMEA-Programmdokumentation ganz oder teilweise in Film, Bild und Ton mitschneiden, archivieren und gegebenenfalls in folgender Weise verwenden:

  • Übertragung als Livestream sowie öffentliche Bereitstellung zum Download auf einer Online-Plattform der Messe Berlin GmbH sowie auf der DMEA-Homepage.
  • Veröffentlichung auf YouTube.
  • Verwendung für öffentliche Kommunikationsmaßnahmen der Messe Berlin GmbH, der bsg oder des bvitg e. V. im Zusammenhang mit der DMEA (z.B. Website, Social Media, Printmedien).
  • Zur redaktionellen Berichterstattung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in eigenen und dritten Print- und Digitalmedien.
  • Weitergabe an Pressevertreter zum Zwecke der Berichterstattung über die DMEA.

8.2. Es besteht auf Seiten von bsg, bvitg e. V. und Messe Berlin GmbH keine Verpflichtung und Ihrerseits kein Anspruch auf die dargestellte Verwendung.

9. Nutzungsrechte

9.1. Sie räumen der bsg alle zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere die Nutzung von Ihrem Logo, Namen, Titel und Abstract und/oder Fotos der Finalist:innen in veranstaltungsbezogenen Print- und Digitalprodukten sowie die unter § 8 dargestellte Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen.

9.2. Die Rechteinräumung erfolgt unwiderruflich, zeitlich und örtlich unbegrenzt sowie übertragbar und umfasst insbesondere das Recht, Präsentation, Lebenslauf, Foto sowie Bild- und Tonaufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

9.3. Die bsg wird bei der Nutzung Ihre Persönlichkeitsrechte achten.

10. Vergütung

Für die Teilnahme am Wettbewerb erhalten Bewerber:innen weder eine Vergütung noch einen Aufwendungsersatz. Für die DMEA nominierte Startups bzw. deren Speaker erhalten jedoch ein Dauerticket für die DMEA 2024. Eine darüber hinausgehende Vergütung ist nicht vorgesehen.

11. Prämierung

11.1. Der DMEA nova Award ist mit 2.500 EUR dotiert. Das Preisgeld wird an das Startup vergeben, das aus der Final Session als Sieger:in des Wettbewerbs hervorgeht.

11.2. Die Verwendung des Geldes ist nicht zweckgebunden. Das Preisgeld wird innerhalb von acht Wochen nach der Veranstaltung an den/die Preisträger:in überwiesen. Zu diesem Zweck wird der/die Preisträger:in vom Veranstalter kontaktiert und um Übermittlung der Bankverbindung gebeten.

12. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

Liegt ein wichtiger Grund vor, behält sich die bsg vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Bewerber:innen gegenüber der bsg bei Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung des Wettbewerbs.

13. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Teilnahmebedingungen

Einzelne Personen bzw. deren Beitrag können, im Übrigen von der Teilnahme ausgeschlossen werden, insbesondere wenn ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder versuchte Manipulation vorliegt. In diesem Fall behält sich die bsg rechtliche Schritte vor, insbesondere, wenn Dritte wegen Rechtsverletzung Ansprüche bei der bsg anmelden. Preisgelder können bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Bewerber:innen gegenüber der bsg bei einem Ausschluss.

14. Einsatz Dritter

Die bsg kann nach freiem Ermessen Dritte einsetzen und diesen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Rechte übertragen. Ihnen gegenüber bleibt allein die bsg für solche Dritte verantwortlich.

15. Absage der Veranstaltung

Bei Schließung/Störung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt ist die Messe Berlin GmbH berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall informiert Sie die bsg schnellstmöglich. Ansprüche auf den Ersatz von Auslagen sind im Falle einer rechtzeitigen Veranstaltungsabsage ausgeschlossen. Eine Absage gilt in jedem Fall als rechtzeitig, wenn sie mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bekanntgegeben wird.

16. Persönliche Verhinderung

Sollten Sie am Veranstaltungstag verhindert den gebuchten Slot nicht wahrnehmen können oder wollen oder sollte der vorgesehene Speaker ausfallen, teilen Sie dies der bsg schnellstmöglich per E-Mail an dmea@bvitg.de mit, damit der Ablauf der Session nicht erschwert wird.

Ferner bitten wir Sie, sich in letzterem Fall (nach Absprache mit der bsg) um einen Ersatz-Speaker zu bemühen. Die bsg behält sich vor, den Beitrag ausfallen zu lassen, sofern kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Ein Ersatz etwaiger Auslagen wird ausgeschlossen.

17. Newsletter

Gegebenenfalls erhalten Sie unter der angegebenen E-Mail-Adresse Informationen zu künftigen DMEA-Veranstaltungen von uns. Dem können Sie jederzeit kostenfrei widersprechen, entweder über den Link in der jeweiligen E-Mail oder per Mitteilung an die E-Mail-Adresse dmea@bvitg.de.

18. Datenschutz

Bitte beachten Sie die separat vorliegenden Datenschutzhinweise.

19. Haftung

19.1. Hinsichtlich Ihres Beitrags, Ihrer Präsentation und Ihres Logos stellen Sie die bsg, den bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer von Ihnen zu vertretenden Verletzung von Urheberrechten oder anderen Drittrechten beruhen, frei.

19.2. Die bsg haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie immer bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

19.3. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet die bsg nur für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei einer Kardinalpflicht handelt es sich um eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen darf. Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der bsg beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.

20. Gerichtsstand und Erfüllungsort, anwendbares Recht

20.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart.

20.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

21.2. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen (inklusiver dieser Schriftformklausel) bedürfen der Schriftform.

(Stand: Januar 2024)

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Timm-Joel Ruwwe
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