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Vom PVS-Rahmenvertrag bis zu Wünschen für die ePA

Gesundheitsexpertin Dr. Sibylle Steiner sitzt auf einem Stuhl auf der DMEA-Bühne, im Hintergrund ist Publikum zu sehen.

Wer einen schnellen Überblick über die heißen Eisen der Gesundheitsdigitalisierung bekommen möchte, ist beim „E-Health Hotseat“ der DMEA genau richtig. Für langatmig ausweichende Antworten lassen die Spielregeln keine Zeit: Die Zuschauer:innen dürfen ihre Fragen stellen und haben dafür jeweils 30 Sekunden. Dem oder der Expert:in auf dem heißen Stuhl bleiben immer nur 90 Sekunden für die Antwort. Am Ende der Session stimmt das Publikum darüber ab, wie zufrieden es mit den Aussagen war.

In diesem Jahr nahm Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf dem heißen Stuhl Platz. Die KBV hatte in jüngster Zeit in der Branche für einigen Wirbel gesorgt, weil sie Ende März einen Rahmenvertrag für Anbieter von Praxissoftwaresystemen (PVS) veröffentlicht hat. PVS-Hersteller, die die strengen Vorgaben unterschreiben, erhalten ein Gütesiegel.

Für viele ein Thema: der PVS-Rahmenvertrag der KBV

Erwartungsgemäß kamen besonders viele Fragen zu diesem Thema. Darunter die, warum die KBV jetzt Empfehlungen für bestimmte PVS ausspreche, obwohl aktuell „viel Musik im Markt“ sei und neue Anwendungen vor der Tür stünden. Die KBV habe keineswegs vor, bestimmte Praxissoftwaresysteme zu empfehlen, antwortete Steiner. Wenn aber ein Anbieter den Rahmenvertrag abschließe, werde das natürlich veröffentlicht. Ziel sei es, insbesondere Praxisgründer:innen eine Orientierungshilfe zu geben, welche Kriterien bei der Wahl eines PVS besonders wichtig seien.

Ob die KBV auch politischen Handlungsbedarf sehe, um den PVS-Herstellern Performance-Vorgaben zu machen, lautete eine andere Frage. Den sehe sie durchaus, antwortete Steiner. Denn der Rahmenvertrag sei ein freiwilliges Angebot. Insbesondere mit Blick auf die Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) aber müsse es ihrer Meinung nach Mindestvorgaben geben, zum Beispiel für die Funktionalität der ePA und die Interoperabilität zwischen PVS und ePA.

Weg von der reinen Technikdiskussion

Für die ePA werde die KBV auch noch eine längere Wunschliste aufstellen, damit die Patientenakte in den Praxen nicht zur Belastung werde, kündigte Steiner an – kurze Zeiten für die Befüllung der Akte oder das Hoch- und Herunterladen von Dateien zum Beispiel. Auch auf ein Revival des Notfalldatensatzes hoffe sie.

Insgesamt zeigte sich die KBV-Vorständin in vielen Punkten optimistisch, wie zum Beispiel beim geplanten Umbau der Gematik – sie verbinde damit die Hoffnung, „dass wir bei der Digitalisierung wegkommen von der reinen Technikdiskussion“ und in Zukunft mehr Praktikerinnen und Praktiker mit einbezogen würden, sagte sie. Oder auch beim e-Rezept – das funktioniere, „solange die Telematikinfrastruktur funktioniert.“ Das Publikum war zufrieden: 86 Prozent bestätigten im Schlussvotum, dass Steiner den heißen Stuhl bestanden habe.

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